Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 161/2012.

 

Die Herren Stadtverordneten Frank, Schwab und Frau Stadtverordnete Dr. Schmahl sind ab diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Emrich, Köhler, Ruppel und Frau Stadtverordnete Dr. Schmahl.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Herrenhausgasse“, im Stadtteil Wetterfeld.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 1.800 m² am östlichen Rand der Wohnortslage von Wetterfeld und umfasst die Westspitze des Flurstücks 2 in der Flur 6 der Gemarkung Wetterfeld.

 

(2)  Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geschaffen werden.

 

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.  Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

 

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

7

12

 

1

2

29

Nein-Stimmen

 

 

 

5

 

 

5

Enthaltungen

1

 

 

 

 

 

1

 

Der Antrag ist angenommen.