Sitzung: 27.03.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 161/2012.
Die Herren Stadtverordneten
Frank, Schwab und Frau Stadtverordnete Dr. Schmahl sind ab diesem
Tagesordnungspunkt anwesend.
An der Diskussion beteiligen
sich die Herren Stadtverordneten Emrich, Köhler, Ruppel und Frau
Stadtverordnete Dr. Schmahl.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „An der Herrenhausgasse“, im Stadtteil Wetterfeld.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer
Gesamtgröße von rd. 1.800 m² am östlichen Rand der Wohnortslage von Wetterfeld
und umfasst die Westspitze des Flurstücks 2 in der Flur 6 der Gemarkung
Wetterfeld.
(2) Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche
Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geschaffen
werden.
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
erfolgt nicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im Wege
der Berichtigung entsprechend angepasst.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
7 |
12 |
|
1 |
2 |
29 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
5 |
|
|
5 |
Enthaltungen |
1 |
|
|
|
|
|
1 |
Der
Antrag ist angenommen.