Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 170/2012.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 – 18) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.

 

(2)   Die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Umweltbericht bleiben nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB) im Ergebnis der Abwägung unverändert.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

(4)   Die festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen; auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.

 

(5)   Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

(6)   Der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

7

12

5

1

2

35

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.