Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 170/2012.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4
BauGB vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung
(Seite 1 – 18) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
(2)
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Umweltbericht bleiben nach Durchführung der
Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB)
im Ergebnis der Abwägung unverändert.
(3)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Altenhainer Straße“ im Stadtteil Freienseen fest; die zugehörige
Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
(4)
Die festgestellte
Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen;
auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
(5)
Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des
Flächennutzungsplanes wirksam.
(6)
Der Änderung des
Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
7 |
12 |
5 |
1 |
2 |
35 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Der
Antrag ist angenommen.