Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 169/2012.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Seite 1 – 10) als Stellungnahmen (Abwägung) der Stadt Laubach.

 

 

Der Bebauungsplan bleibt nach Durchführung der Entwurfsoffenlage (§ 3 Abs. 2  BauGB) und der Beteiligung der berührten Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) weitestgehend unverändert.

Es wird lediglich jeweils ein Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet (Zone IIIA) sowie im Hinblick auf den vorsorgenden Immissionsschutz (benachbarte landwirtschaftliche Scheune/ Gerätehalle) ergänzt.

 

(2)   Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgte nicht.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Am Preßberg“ im Stadtteil Ruppertsburg, einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung sowie die Begründung dazu.

(4)   Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

7

12

5

1

2

35

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.