Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 169/2012.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen
Beschlussempfehlungen (Seite 1 – 10) als Stellungnahmen (Abwägung) der Stadt
Laubach.
Der Bebauungsplan bleibt nach
Durchführung der Entwurfsoffenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der berührten
Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) weitestgehend unverändert.
Es wird lediglich jeweils ein Hinweis
auf die Lage im Wasserschutzgebiet (Zone IIIA) sowie im Hinblick auf den
vorsorgenden Immissionsschutz (benachbarte landwirtschaftliche Scheune/
Gerätehalle) ergänzt.
(2)
Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB erfolgte nicht.
(3) Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1
BauGB den Bebauungsplan „Am Preßberg“ im Stadtteil Ruppertsburg, einschließlich
der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung sowie die
Begründung dazu.
(4)
Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt
der Bebauungsplan in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
7 |
12 |
5 |
1 |
2 |
35 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Der
Antrag ist angenommen.