Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 166/2012.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Niesner, H. Roeschen, Ruppel, Köhler, Semmler und Mohr sowie Herr Bürgermeister Klug.

 

Herr Stadtverordneter H. Roeschen stellt den Änderungsantrag hinter dem letzten Absatz der Vorlage nachfolgendes einzufügen:

 

„Interkommunale Zusammenarbeit: Bei der Auswahl von Standorten für Anlagen der erneuerbaren Energien ist eine Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen Laubachs zu prüfen. Auch Modelle für die gemeinsame Finanzierung neuer Windanlagen sind einzubeziehen. Mit dem neugegründeten Energiebeirat des Landkreises Gießen soll zusammen gearbeitet werden.“  

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

12

5

1

2

34

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

1

 

 

 

 

1

 

Der Änderungsantrag ist angenommen.

 

Herr Stadtverordneter Ruppel stellt zwei Änderungsanträge:

 

1.         Die Vorlage ist dahingehend zu ändern, dass das Konzept bis zur Haushaltsberatung 2013 durch den Magistrat vorgelegt wird

2.         Der Magistrat wird damit beauftragt ein tragfähiges Konzept zur Einbindung der Bürgerschaft zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag 1:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

12

5

1

2

34

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

1

 

 

 

 

1

 

Der Änderungsantrag ist angenommen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag 2:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

3

7

 

 

1

 

11

Nein-Stimmen

 

 

11

5

 

2

18

Enthaltungen

5

 

1

 

 

 

6

 

Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass in der nächsten Sitzung des UBPVA ein Referent zum Thema Windkraft eingeladen wird. Er weist auf die Seite www. energieportal-mittelhessen.de hin.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis zum 30.09.2012 vorzulegen. Darin sollen für jede Energieart/Erzeugungsart alle notwendigen Informationen zu Bürgerbeteiligung/ ‑akzeptanz, Planung, Fördertöpfen, Finanzierung, mögliche Betriebs- und Organisationsformen, Lebensdauer und Rückbaumöglichkeiten der Anlagen sowie potentieller Imagegewinn der Stadt Laubach dargelegt werden. In einem ersten Schritt soll sich der Magistrat intensiv mit dem Thema Windenergie befassen.

 

Bürgerbeteiligung/-akzeptanz:

-        Möglichkeiten zur direkten oder indirekten Kapitalbeteiligung von Bürgern

-        Schaffung von Akzeptanz durch Bürgerinformation, Transparenz und Einbeziehung in den Planungsprozeß

-        Möglichkeiten zur Verwendung potenzieller Erträge für ökologische und soziale Zwecke

 

Planung:

-        Einschlägige Gesetze und Verordnungen entlang des Gesamtprozesses

-        Genehmigungsverfahren und Zeithorizonte

-        Kriterien zur Auswahl von Projektentwicklern

-        Mögliche Eigenleistungen

-        Windpotenzial und Kriterien für Standorte

-        Erste Prüfung der Netzinfrastruktur bzgl. Qualität, Zugang und Anschlusskapazitäten

 

Fördertöpfe, Finanzierung:

-        Nötiges Kapital (Eigen- und Fremdkapitalbedarf)

-        Fördermöglichkeiten durch Land, Bund und EU

-        Möglichkeiten von Beteiligungen und Finanzierungskonditionen

-        Bestehende Risiken, potentielle Renditen, Ausschüttungs- und Verwendungsmöglichkeiten

-        Mögliche Innovationen z.B. Speichertechnik und intelligente Netze

-        Erneuerbare Energiengesetz 2012: welche Entwicklungen stehen da?

 

Organisations- und Betriebsformen:

-        Optimale Rechtsform der Betreiberorganisation z.B. Genossenschaft, Eigenbetrieb oder Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung eventueller Gemeinnützigkeit

-        Einbindungsmöglichkeit bestehender Strukturen (Stadtwerke, GmbHs, OVAG, Energiewerke Laubach)

-        Stromeinspeisung, Direktvermarktung und Konzessionsverträge

-        Notwendige Versicherungen

-        Kriterien zur Auswahl von Anlagenherstellern

-        Kriterien zur Auswahl von Partnern für die technische und kaufmännische Betriebsführung

 

Lebensdauer und Rückbau:

-        Lebensdauer der Anlagen

-        Anforderungen an den Rückbau

 

Erster Schritt: Windenergie

-        Intensive Beschäftigung des Magistrates mit dem Thema Windkraft

-        Kontaktierung möglichst heimischer Projektträger, Entwickler, Investoren und Unternehmen für Gutachten und Bau

-        Optimierung der städtischen Einnahmesituation kombiniert mit einem Höchstmaß an Verträglichkeit der Flächen mit Anlieger- und Naturschutzbelangen (z.B. Abstand zur Wohnbebauung etc.)

-        Selbstverständlich auch hier organisatorische und finanzielle Bürgerbeteiligung

-        Finanzielle Beteiligung der Stadt, Nutzungsverträge und Gestaltungsspielräume

-        Einbindungsmöglichkeiten heimischer Kreditinstitute


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

12

5

1

2

34

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

1

 

 

 

 

1

 

Der Antrag ist angenommen.