Sitzung: 28.02.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Stadtverordneter Neuhäuser gibt eine persönliche
Erklärung bezüglich seines Abstimmungsverhaltens zum TOP 3 der Stadtverordnetenversammlung
am 24.11.2011 (siehe Anlage 1) ab.
Herr Stadtverordneter Semmler stellt nachfolgende
Anfragen:
Zum Sachverhalt: Im Rahmen einer Anfrage habe er
erfahren, dass Herr Stadtrat Maikranz eine Geldspende für jeden Mitarbeiter der
Verwaltung im Auftrag der CDU bei der Poststelle der Stadt Laubach abgegeben
hat. Ein Stadtrat hat gegenüber den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit parteipolitische Neutralität zu wahren. Das
Neutralitätsgebot ist durch viele Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bekundet.
- Ist Herr Stadtrat Maikranz
auf den Sachverhalt im Magistrat hingewiesen worden?
Herr
Bürgermeister Klug teilt mit, dass in der ersten Sitzung des Magistrates im Januar über die Angelegenheit gesprochen
wurde. Über das Neutralitätsgebot wurde nicht gesprochen.
- Hat der Magistrat den
Sachverhalt erörtert und entsprechend entgegnet?
Herr
Bürgermeister Klug antwortet, dass Herr Stadtrat Maikranz darauf hingewiesen wurde, dass wenn
in Zukunft etwas abgegeben wird, dies über das Vorzimmer zu erfolgen hat.
- Kann die
Stadtverordnetenversammlung beschließen, dass Herr Stadtrat Maikranz im
Wiederholungsfall das Neutralitätsgebot nicht einhält von seinem Amt als
Stadtrat abwählbar ist?
Herr
Bürgermeister Klug wird sich in dieser Frage mit der Kommunalaufsicht in
Verbindung setzen.
Herr Stadtverordneter Neuhäuser teilt mit, dass dem
„Schwarzen Brett“ der CDU zu entnehmen sei, dass die Entscheidung bzgl. der
gewährten Bürgschaft für die AWO bereits im Vorfeld fest stand. Auf Nachfrage
bei Herrn Bürgermeister Klug antwortete dieser, dass keinerlei Zusagen durch
ihn oder den Magistrat im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung gemacht
wurden. Im „Schwarzen Brett“ wurde das Gegenteil zitiert. Die Angabe des
Bürgermeisters wurde durch kompetente Ansprechpartner der AWO Mutter-Kind-Haus
bestätigt.
Herr Stadtverordneter Neuhäuser fragt Herrn Stadtrat
Maikranz als Magistratsmitglied und als Herausgeber des „Schwarzen Brettes“
laut Impressum, ob er die zitierte Aussage der CDU aufrechterhält und wenn ja,
welche glaubwürdigen Belege er dafür vorlegen oder nachweisen kann?
Herr
Stadtrat Maikranz macht die Mitteilung, dass nach §70 HGO die gesamte
Verwaltung und die Geschäftsführung durch den Magistrat zu überwachen ist.
Anfragen seitens der Stadtverordneten können an den Magistrat gerichtet werden
und werden dann durch den Sprecher, den Bürgermeister, beantwortet. Die Unvereinbarkeit
der Tätigkeiten als Parteivorsitzenden einer Partei und eines Stadtrates sieht
die HGO nicht vor. Herr Stadtverordneter Neuhäuser wird von ihm darauf
hingewiesen, dass ein Stadtrat nur für den Magistrat sprechen darf, sofern der
Bürgermeister dies erlaubt. Da Herr Neuhäuser weder als Stadtverordneter noch
seine Partei direkt betroffen ist, darf er als Parteivorsitzender der CDU Laubach
verantwortlich als Pressesprecher in dieser Versammlung keine Antwort geben.
Sollte er außerhalb der städt. Gremien von dem Betroffenen, Herrn Bürgermeister
Klug, angesprochen werden, so werde er als Vorsitzender der CDU Laubach
selbstverständlich antworten.
Herr Stadtverordneter Neuhäuser stellt die Anfrage, ob
die Mitarbeiter auch in den vergangenen Jahren einen Eigenanteil an der
Weihnachtsfeier zu tragen hatten?
Herr
Bürgermeister Klug berichtet, dass in 2006 noch ein Haushaltsansatz vorhanden
war. Danach ist der Ansatz weggefallen. Ab 2007 war es dann so, dass die
Mitarbeiter ggf. wenn es anstand zu Belegschaftsveranstaltungen entsprechende
Eigenanteile zahlen mussten. Zum Verständnis: Es gab Jahre in denen noch keine
Eigenanteile von den Mitarbeitern in Anspruch genommen wurden. Diese
Veranstaltungen wurden aus verschiedenen Töpfen des Haushaltes (Stadtwerke,
Verfügungsmittel) bezahlt. Er teilt mit, dass wenn dieser Haushaltsansatz nicht
mehr existiert, eine solche Ausgabe nur noch aus Teilen der Verfügungsmittel und
nicht mehr aus anderen Ansätzen genommen wird.
Herr Stadtverordneter Rinker fragt an, warum die
Eröffnungsbilanz erst jetzt fertig sei und nicht wie vom Bürgermeister ausdrücklich
mitgeteilt zum 31.12.2011?
Die
Eröffnungsbilanz wird der Stadtverordnetenversammlung nach der Vorbesprechung
mit der Revision entsprechend vorgelegt.
Frau Stadtverordnete Steinbach fragt an, ob es üblich
sei, dass der Magistrat über die Vermietung von städt. Gebäuden (hier speziell
Klinkerbau) zu entscheiden hat?
Bereits
dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist zu entnehmen, dass der Klinkerbau
vermietet werden soll, wenn ein entsprechender Mieter da ist. Dies sei Sache
des Magistrates.