Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Stadtverordneter Neuhäuser gibt eine persönliche Erklärung bezüglich seines Abstimmungsverhaltens zum TOP 3 der Stadtverordnetenversammlung am 24.11.2011 (siehe Anlage 1) ab.

 

Herr Stadtverordneter Semmler stellt nachfolgende Anfragen:

 

Zum Sachverhalt: Im Rahmen einer Anfrage habe er erfahren, dass Herr Stadtrat Maikranz eine Geldspende für jeden Mitarbeiter der Verwaltung im Auftrag der CDU bei der Poststelle der Stadt Laubach abgegeben hat. Ein Stadtrat hat gegenüber den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit  parteipolitische Neutralität zu wahren. Das Neutralitätsgebot ist durch viele Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bekundet.

 

  1. Ist Herr Stadtrat Maikranz auf den Sachverhalt im Magistrat hingewiesen worden?

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass in der ersten Sitzung des Magistrates  im Januar über die Angelegenheit gesprochen wurde. Über das Neutralitätsgebot wurde nicht gesprochen.

 

  1. Hat der Magistrat den Sachverhalt erörtert und entsprechend entgegnet?

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass Herr Stadtrat  Maikranz darauf hingewiesen wurde, dass wenn in Zukunft etwas abgegeben wird, dies über das Vorzimmer zu erfolgen hat.

 

  1. Kann die Stadtverordnetenversammlung beschließen, dass Herr Stadtrat Maikranz im Wiederholungsfall das Neutralitätsgebot nicht einhält von seinem Amt als Stadtrat abwählbar ist?

Herr Bürgermeister Klug wird sich in dieser Frage mit der Kommunalaufsicht in Verbindung setzen.

 

Herr Stadtverordneter Neuhäuser teilt mit, dass dem „Schwarzen Brett“ der CDU zu entnehmen sei, dass die Entscheidung bzgl. der gewährten Bürgschaft für die AWO bereits im Vorfeld fest stand. Auf Nachfrage bei Herrn Bürgermeister Klug antwortete dieser, dass keinerlei Zusagen durch ihn oder den Magistrat im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung gemacht wurden. Im „Schwarzen Brett“ wurde das Gegenteil zitiert. Die Angabe des Bürgermeisters wurde durch kompetente Ansprechpartner der AWO Mutter-Kind-Haus bestätigt.

 

Herr Stadtverordneter Neuhäuser fragt Herrn Stadtrat Maikranz als Magistratsmitglied und als Herausgeber des „Schwarzen Brettes“ laut Impressum, ob er die zitierte Aussage der CDU aufrechterhält und wenn ja, welche glaubwürdigen Belege er dafür vorlegen oder nachweisen kann?

Herr Stadtrat Maikranz macht die Mitteilung, dass nach §70 HGO die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung durch den Magistrat zu überwachen ist. Anfragen seitens der Stadtverordneten können an den Magistrat gerichtet werden und werden dann durch den Sprecher, den Bürgermeister, beantwortet. Die Unvereinbarkeit der Tätigkeiten als Parteivorsitzenden einer Partei und eines Stadtrates sieht die HGO nicht vor. Herr Stadtverordneter Neuhäuser wird von ihm darauf hingewiesen, dass ein Stadtrat nur für den Magistrat sprechen darf, sofern der Bürgermeister dies erlaubt. Da Herr Neuhäuser weder als Stadtverordneter noch seine Partei direkt betroffen ist, darf er als Parteivorsitzender der CDU Laubach verantwortlich als Pressesprecher in dieser Versammlung keine Antwort geben. Sollte er außerhalb der städt. Gremien von dem Betroffenen, Herrn Bürgermeister Klug, angesprochen werden, so werde er als Vorsitzender der CDU Laubach selbstverständlich antworten.

 

Herr Stadtverordneter Neuhäuser stellt die Anfrage, ob die Mitarbeiter auch in den vergangenen Jahren einen Eigenanteil an der Weihnachtsfeier zu tragen hatten?

Herr Bürgermeister Klug berichtet, dass in 2006 noch ein Haushaltsansatz vorhanden war. Danach ist der Ansatz weggefallen. Ab 2007 war es dann so, dass die Mitarbeiter ggf. wenn es anstand zu Belegschaftsveranstaltungen entsprechende Eigenanteile zahlen mussten. Zum Verständnis: Es gab Jahre in denen noch keine Eigenanteile von den Mitarbeitern in Anspruch genommen wurden. Diese Veranstaltungen wurden aus verschiedenen Töpfen des Haushaltes (Stadtwerke, Verfügungsmittel) bezahlt. Er teilt mit, dass wenn dieser Haushaltsansatz nicht mehr existiert, eine solche Ausgabe nur noch aus Teilen der Verfügungsmittel und nicht mehr aus anderen Ansätzen genommen wird.

 

Herr Stadtverordneter Rinker fragt an, warum die Eröffnungsbilanz erst jetzt fertig sei und nicht wie vom Bürgermeister ausdrücklich mitgeteilt zum 31.12.2011?

Die Eröffnungsbilanz wird der Stadtverordnetenversammlung nach der Vorbesprechung mit der Revision entsprechend vorgelegt.  

 

Frau Stadtverordnete Steinbach fragt an, ob es üblich sei, dass der Magistrat über die Vermietung von städt. Gebäuden (hier speziell Klinkerbau) zu entscheiden hat?

Bereits dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist zu entnehmen, dass der Klinkerbau vermietet werden soll, wenn ein entsprechender Mieter da ist. Dies sei Sache des Magistrates.