Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 141/2012.


Beschluss:

 

Der  Haupt- und Finanzausschuss  empfiehlt der  Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Heinz-Dieter Kraushaar gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

3

1

 

1

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen