Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Beschlussfassung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 065/2011.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten E. Roeschen, Köhler, Gontrum und Gottwals sowie Herr Bürgermeister Klug und Herr Magistratsoberrat Weicker.

 

Herr Stadtverordneter E. Roeschen stellt einen Änderungsantrag (siehe Anlage 2).

 

Herr Stadtverordneter Köhler stellt den Antrag die §§ 5, 22 und 23 dahingehend zu ändern, dass die Dichtigkeitsprüfung auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird und im Nachweisverfahren erfolgen soll. Von dem Nachweisverfahren rät Herr Magistratsoberrat Weicker ab, da die Grundstückseigentümer die Befahrung selbst beauftragen müssten und dies mit höheren Kosten verbunden wäre, als wenn die Stadt Laubach die Gesamtsumme beauftragen würde. Herr Stadtverordneter Köhler zieht seinen Antrag zurück.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn lässt über den Änderungsantrag der FDP abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag des Stadtverordneten E. Roeschen:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

5

11

5

1

2

30

Nein-Stimmen

2

 

 

 

 

 

2

Enthaltungen

1

 

 

 

 

 

1

 

Der Antrag ist angenommen.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beiliegenden Entwurf einer neuen Entwässerungssatzung unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der FDP als Satzung.
  2. Die Regelungen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr treten erst zum 01.01.2013 in Kraft.
  3. Die Gebührenfestsetzung für das Niederschlagswasser erfolgt nach Vorlage der Gebührenbedarfsberechnung, die erst im 2. Halbjahr 2012 vorliegt.
  4. Die Kontrolle der Zuleitungskanäle in Verbindung mit der Neuregelung in der EKVO wird durch die Stadtwerke durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

5

11

5

1

 

28

Nein-Stimmen

1

 

 

 

 

1

2

Enthaltungen

2

 

 

 

 

1

3