Antrag und Beschlussfassung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 065/2011.
An der Diskussion beteiligen
sich die Herren Stadtverordneten E. Roeschen, Köhler, Gontrum und Gottwals
sowie Herr Bürgermeister Klug und Herr Magistratsoberrat Weicker.
Herr Stadtverordneter E.
Roeschen stellt einen Änderungsantrag (siehe Anlage 2).
Herr Stadtverordneter Köhler
stellt den Antrag die §§ 5, 22 und 23 dahingehend zu ändern, dass die
Dichtigkeitsprüfung auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird und im
Nachweisverfahren erfolgen soll. Von dem Nachweisverfahren rät Herr
Magistratsoberrat Weicker ab, da die Grundstückseigentümer die Befahrung selbst
beauftragen müssten und dies mit höheren Kosten verbunden wäre, als wenn die
Stadt Laubach die Gesamtsumme beauftragen würde. Herr Stadtverordneter Köhler
zieht seinen Antrag zurück.
Herr
Stadtverordnetenvorsteher Kühn lässt über den Änderungsantrag der FDP abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag des Stadtverordneten E. Roeschen:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
6 |
5 |
11 |
5 |
1 |
2 |
30 |
Nein-Stimmen |
2 |
|
|
|
|
|
2 |
Enthaltungen |
1 |
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|
|
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1 |
Der Antrag ist angenommen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den beiliegenden Entwurf einer
neuen Entwässerungssatzung unter Berücksichtigung des Änderungsantrages
der FDP als Satzung.
- Die Regelungen zur
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr treten erst zum 01.01.2013 in
Kraft.
- Die Gebührenfestsetzung für
das Niederschlagswasser erfolgt nach Vorlage der
Gebührenbedarfsberechnung, die erst im 2. Halbjahr 2012 vorliegt.
- Die Kontrolle der
Zuleitungskanäle in Verbindung mit der Neuregelung in der EKVO wird durch
die Stadtwerke durchgeführt. Die Kosten werden nach Aufwand auf die
Grundstückseigentümer umgelegt.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
6 |
5 |
11 |
5 |
1 |
|
28 |
Nein-Stimmen |
1 |
|
|
|
|
1 |
2 |
Enthaltungen |
2 |
|
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1 |
3 |