Sitzung: 15.12.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Stadtverordneter Ruppel erkundigt sich nach dem
Sachstand zur Bürgschaft für die AWO.
Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass die
Darlehensangebote durch die Sparkasse der AWO vorgelegt wurden. Erst wenn der
Vertrag unterschrieben sei, wird er durch die Stadt Laubach der
Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Bis dahin ist die Bürgschaft
schwebend unwirksam.
Herr Stadtverordneter E. Roeschen fragt an, ob der
Magistrat über die Baumfällungen auf dem Gelände des Mutter-Kind-Kurhauses
weiß, ob dafür eine Genehmigung erteilt wurde und ob die Fällungen mit den
geplanten Umbaumaßnahmen zusammen hängen.
Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass er die
Arbeiten gesehen habe. Es ist keine Genehmigung durch den Magistrat nötig, da
es sich um Arbeiten auf einem Privatgrundstück handele. Er nimmt an, dass die
Baumfällungen mit den geplanten Umbaumaßnahmen zusammen hängen.