Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Stadtverordneter Ruppel erkundigt sich nach dem Sachstand zur Bürgschaft für die AWO.

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass die Darlehensangebote durch die Sparkasse der AWO vorgelegt wurden. Erst wenn der Vertrag unterschrieben sei, wird er durch die Stadt Laubach der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Bis dahin ist die Bürgschaft schwebend unwirksam.

 

Herr Stadtverordneter E. Roeschen fragt an, ob der Magistrat über die Baumfällungen auf dem Gelände des Mutter-Kind-Kurhauses weiß, ob dafür eine Genehmigung erteilt wurde und ob die Fällungen mit den geplanten Umbaumaßnahmen zusammen hängen.

 

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass er die Arbeiten gesehen habe. Es ist keine Genehmigung durch den Magistrat nötig, da es sich um Arbeiten auf einem Privatgrundstück handele. Er nimmt an, dass die Baumfällungen mit den geplanten Umbaumaßnahmen zusammen hängen.