Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 076/2011.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Am Preßberg“, im Stadtteil Ruppertsburg.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer
Gesamtgröße von rd. 0,3 ha am östlichen Rand der Wohnortslage von Ruppertsburg
und umfasst Flur 5, Flurstück 4/5 in der Gemarkung Ruppertsburg.
Lage und vorläufige Abgrenzung
des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen.
(2) Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche
Grundlage für eine ergänzende Wohnbebauung geschaffen werden.
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Laubach (1995) entwickelt.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt
nicht.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
8 |
12 |
4 |
1 |
1 |
33 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
1 |