Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten Drucksache Nr. 076/2011.

 

Fragen der Ausschussmitglieder zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden ausführlich von Frau Augenstein und Herrn Rück vom Planungsbüro Seifert, Linden, beantwortet.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Preßberg“, im Stadtteil Ruppertsburg.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,3 ha am östlichen Rand der Wohnortslage von Ruppertsburg und umfasst Flur 5, Flurstück 4/5 in der Gemarkung Ruppertsburg.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen.

 

(2)  Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine ergänzende Wohnbebauung geschaffen werden.

 

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich. Da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Laubach (1995) entwickelt.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht.

 

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschlussfassung:

 

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der vorliegenden Stadtverordneten Drucksache-Nr. 076/2011 einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

1

-

-

6

Nein-Stimmen

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltungen

-

-

-

-

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-

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