Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 57/2011.

 

Die Vorlage wird von Herrn Stadtverordneten E. Roeschen erläutert.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 20 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:

 

Der Vorsteher oder die Vorsteherin kann im Benehmen mit dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin die Hinzuziehung und die Anhörung einer sachverständigen Person veranlassen. Dies sollte nur ausnahmsweise zu besonderen Beratungsgegenständen geschehen, in denen eine ergänzende Stellungnahme für die Stadtverordneten in besonderem Maß hilfreich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

7

4

 

1

2

22

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

6

5

 

 

11