Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 033/2011.

 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Stv. Roeschen, Neuhäuser, Semmler und Köhler.

 

Gem. § 72 HGO hat der Magistrat das Entscheidungsrecht über die Zusammensetzung der Brandschutzkommission.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach gebeten wird, ihre entsprechenden Mitglieder für die Brandschutzkommission zu wählen.