Sitzung: 16.08.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Antrag und Begründung ergeben
sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 033/2011.
An der sich anschließenden
Diskussion beteiligen sich die Herren Stv. Roeschen, Neuhäuser, Semmler und
Köhler.
Gem. § 72 HGO hat der
Magistrat das Entscheidungsrecht über die Zusammensetzung der Brandschutzkommission.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach gebeten wird,
ihre entsprechenden Mitglieder für die Brandschutzkommission zu wählen.