Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2  der Hauptsatzung der Stadt Laubach i.V.m. § 57 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) sind für den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vier Stellvertreter/-innen zu wählen.

 

Herr Stadtverordneter H. Roeschen (SPD-Fraktion) gibt die Namen der Stadtverordneten bekannt, die im Einvernehmen mit dem Ältestenrat als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers als einheitlicher Wahlvorschlag gem. § 55 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgeschlagen werden:

 

1.    Frau Stadtverordnete Gabriele Schäfer-Klaus, SPD-Fraktion

2.    Herr Stadtverordneter Björn Erik Ruppel, CDU-Fraktion

3.    Frau Stadtverordnete Barbara Dietz, Bündnis90/DIE GRÜNEN

4.    Herr Stadtverordneter Hans-Hermann Gontrum, BfL

 

 

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt  

 

1.    Frau Stadtverordnete Gabriele Schäfer-Klaus, SPD-Fraktion

2.    Herr Stadtverordneter Björn Erik Ruppel, CDU-Fraktion

3.    Frau Stadtverordnete Barbara Dietz, Bündnis90/DIE GRÜNEN

4.    Herr Stadtverordneter Hans-Hermann Gontrum, BfL

 

zu Vertreterinnen bzw. Vertretern des Stadtverordnetenvorstehers.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

5

12

4

1

2

32

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen