Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache Nr. 613/2010 -geänderte Fassung vom 31.08.2010-.
Der Antrag wird von Herrn Stadtverordneten Dr. Rinker
ausführlich erläutert.
An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich
die Herren Stadtverordneten Semmler, Dr. Rinker und Frank sowie Herr
Bürgermeister Klug.
Dem Antrag von Herrn Stadtverordneten Ruppel auf Ende
der Debatte wird einstimmig stattgegeben. Somit ist die Diskussion nach dem
Redebeitrag von Herrn Stadtverordneten Frank beendet.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die Stadt Laubach
erstellt über die Tourismus und Service GmbH im Zuge der Neugestaltung der
Homepage eine deutliche Ergänzung, deren alleiniger Zweck es ist, das Wohnen in
Laubach zu bewerben. Die Stadt Laubach wird hier in ansprechender Weise
-
die
Familienfreundlichkeit (z.B. das vorhandene Angebot der Kinderbetreuung (nebst
Kosten), Spielplätze),
-
die sehr gute
Infrastruktur (z.B. Märkte, Apotheken, Ärzte, Gastronomie, ortsansässige
Betriebe),
-
das kulturelle
Angebot (z.B. Festivals),
-
das Sportangebot,
-
die Eigenschaft
als Luftkurort und die Natur in und um Laubach,
-
die Nähe zu
Frankfurt am Main,
-
die Kosten des
Lebens in Laubach im Vergleich zu anderen Städten (z.B. Infos über Wasserpreis,
Mietspiegel soweit vorhanden),
-
die vorhandenen
Baugebiete nebst Grundstückspreisen,
werbend herausstellen.
2.
Die Stadt Laubach
honoriert ab sofort die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes bei Schülerinnen und
Schülern, die im Wohnheim des Laubach-Kollegs wohnen (Kollegiaten) und allen
unter 21jährigen, mit einer 10er Karte für das Laubacher Schwimmbad sowie einer
Tageskarte für das Laubacher Blues-Festival. Die Bereitstellung der
vorgenannten Eintrittskarten erfolgt für das 1. Kalenderjahr ab dem Zeitpunkt
der Anmeldung des Hauptwohnsitzes.
3.
Der Magistrat
wird beauftragt, das unter Ziffer 2 beschriebene Angebot zu veröffentlichen und
in ansprechender Weise nebst den Kontaktdaten des Einwohnermeldeamtes
zusammenzufassen und in ausreichender Anzahl dem Laubach-Kolleg zur Weitergabe
an die gegenwärtigen und künftigen Kollegiaten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, an das Laubach-Kolleg mit der
Bitte heranzutreten, dieses Angebot der Stadt auf der Internetseite des
Laubach-Kollegs auszuweisen.
4.
Der Magistrat
wird beauftragt, über das Ergreifen geeigneter Werbemaßnahmen auch außerhalb
Laubachs auf die Vorteile des Wohnens in Laubach aufmerksam zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
8 |
5 |
3 |
2 |
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25 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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2 |
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1 |
3 |