Beschluss: geändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 613/2010 -geänderte Fassung vom 31.08.2010-.

 

Der Antrag wird von Herrn Stadtverordneten Dr. Rinker ausführlich erläutert.

 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Semmler, Dr. Rinker und Frank sowie Herr Bürgermeister Klug.

 

Dem Antrag von Herrn Stadtverordneten Ruppel auf Ende der Debatte wird einstimmig stattgegeben. Somit ist die Diskussion nach dem Redebeitrag von Herrn Stadtverordneten Frank beendet.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Die Stadt Laubach erstellt über die Tourismus und Service GmbH im Zuge der Neugestaltung der Homepage eine deutliche Ergänzung, deren alleiniger Zweck es ist, das Wohnen in Laubach zu bewerben. Die Stadt Laubach wird hier in ansprechender Weise

 

-          die Familienfreundlichkeit (z.B. das vorhandene Angebot der Kinderbetreuung (nebst Kosten), Spielplätze),

-          die sehr gute Infrastruktur (z.B. Märkte, Apotheken, Ärzte, Gastronomie, ortsansässige Betriebe),

-          das kulturelle Angebot (z.B. Festivals),

-          das Sportangebot,

-          die Eigenschaft als Luftkurort und die Natur in und um Laubach,

-          die Nähe zu Frankfurt am Main,

-          die Kosten des Lebens in Laubach im Vergleich zu anderen Städten (z.B. Infos über Wasserpreis, Mietspiegel soweit vorhanden),

-          die vorhandenen Baugebiete nebst Grundstückspreisen,

 

werbend herausstellen.

 

2.      Die Stadt Laubach honoriert ab sofort die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes bei Schülerinnen und Schülern, die im Wohnheim des Laubach-Kollegs wohnen (Kollegiaten) und allen unter 21jährigen, mit einer 10er Karte für das Laubacher Schwimmbad sowie einer Tageskarte für das Laubacher Blues-Festival. Die Bereitstellung der vorgenannten Eintrittskarten erfolgt für das 1. Kalenderjahr ab dem Zeitpunkt der Anmeldung des Hauptwohnsitzes.

 

3.      Der Magistrat wird beauftragt, das unter Ziffer 2 beschriebene Angebot zu veröffentlichen und in ansprechender Weise nebst den Kontaktdaten des Einwohnermeldeamtes zusammenzufassen und in ausreichender Anzahl dem Laubach-Kolleg zur Weitergabe an die gegenwärtigen und künftigen Kollegiaten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, an das Laubach-Kolleg mit der Bitte heranzutreten, dieses Angebot der Stadt auf der Internetseite des Laubach-Kollegs auszuweisen.

 

4.      Der Magistrat wird beauftragt, über das Ergreifen geeigneter Werbemaßnahmen auch außerhalb Laubachs auf die Vorteile des Wohnens in Laubach aufmerksam zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

8

5

3

2

 

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

2

 

 

1

3