Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 557/2010.

 

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erfolgt über die beiden Punkte eine getrennte Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung vom 05.10.2000:

 

1.      Die Gebühr pro m³ Frischwasser bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage und bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung wird zum 01.01.2011 zwischen 3,96 €/m³ und 4,60 €/m³ neu festgelegt. Die Betriebsleitung wird beauftragt nach Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (voraussichtlich 01.07.2010) eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.      Mit der Neufestsetzung der Kanalgebühren legt die Betriebsleitung zwecks Einführung einer Grundgebühr pro Grundstücksanschluss zum 01.01.2011 eine Modellberechnung zur Höhe der Grundgebühr und deren Einfluss auf die Höhe der Verbrauchsgebühren zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 


Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

7

10

2

2

 

28

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

1

1

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

7

9

 

2

 

24

Nein-Stimmen

 

 

1

2

 

 

3

Enthaltungen

1

 

 

 

 

1

2