Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 549/2010.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchwald / Forstgarten, 1. Änderung und Erweiterung“, östlich der Kernstadt Laubach.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 12 ha im nördlichen, nordwestlichen und nordöstlichen Anschluss an die bestehenden Flächen des Ruheforstes und umfasst eine weitere Teilfläche des Flurstückes 62/1 in der Flur 16 der Gemarkung Laubach (Forstabteilung 139 B u. 139 d).

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(2)   Zielsetzung des Bebauungsplanes ist, nachdem die vorhandenen, planungsrechtlich gesicherten Flächenkapazitäten für die entsprechende Nutzung in naher Zukunft erschöpft sein werden, die Schaffung der formalen Voraussetzungen für eine flächenmäßige Erweiterung des Begräbniswaldes (Ruheforst).

 

(3)   Die Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den Schutz- und Erhaltungszielen von FFH- und Vogelschutzgebiet ist zu prüfen bzw. nachzuweisen.

Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

(4)   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.

 

(5)   Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

5

10

2

2

 

26

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

1

1