Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 549/2010.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Buchwald / Forstgarten, 1. Änderung und Erweiterung“,
östlich der Kernstadt Laubach.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit
einer Gesamtgröße von rd. 12 ha im nördlichen, nordwestlichen und nordöstlichen
Anschluss an die bestehenden Flächen des Ruheforstes und umfasst eine weitere
Teilfläche des Flurstückes 62/1 in der Flur 16 der Gemarkung Laubach (Forstabteilung
139 B u. 139 d).
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
(2)
Zielsetzung des
Bebauungsplanes ist, nachdem die vorhandenen, planungsrechtlich gesicherten
Flächenkapazitäten für die entsprechende Nutzung in naher Zukunft erschöpft
sein werden, die Schaffung der formalen Voraussetzungen für eine flächenmäßige
Erweiterung des Begräbniswaldes (Ruheforst).
(3)
Die
Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den Schutz- und Erhaltungszielen von
FFH- und Vogelschutzgebiet ist zu prüfen bzw. nachzuweisen.
Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs.
4 BauGB durchzuführen.
(4)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
10 |
2 |
2 |
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26 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
1 |