Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 548/2010.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)     Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich „Buchwald/ Forstgarten - Erweiterung Ruheforst“ östlich der Kernstadt Laubach.

Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Rechtskraft des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes zur Erweiterung des Begräbniswaldes (Ruheforst) geschaffen.

 

(2)     Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 12 ha im nördlichen, nordwestlichen und nordöstlichen Anschluss an die bestehenden Flächen des Ruheforstes und umfasst eine weitere Teilfläche des Flurstückes 62/1 in der Flur 16 der Gemarkung Laubach (Forstabteilung 139 B u. 139 d).

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(3)     Die Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit sowie die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen im Rahmen und auf Ebene des Bebauungsplanes.

 

(4)     Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.

 

(5)     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

5

10

2

2

 

26

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

1

1