Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 548/2010.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
eines Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich
„Buchwald/ Forstgarten - Erweiterung Ruheforst“ östlich der Kernstadt Laubach.
Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Rechtskraft des parallel
aufzustellenden Bebauungsplanes zur Erweiterung des Begräbniswaldes (Ruheforst)
geschaffen.
(2)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 12 ha im
nördlichen, nordwestlichen und nordöstlichen Anschluss an die bestehenden
Flächen des Ruheforstes und umfasst eine weitere Teilfläche des Flurstückes
62/1 in der Flur 16 der Gemarkung Laubach (Forstabteilung 139 B u. 139 d).
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
(3)
Die Prüfungen zur
FFH-Verträglichkeit sowie die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen im
Rahmen und auf Ebene des Bebauungsplanes.
(4)
Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen
der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
10 |
2 |
2 |
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26 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
1 |