Der Beschlussantrag
Stv.-Drucksache Nr. 423 wird nochmals zurückgestellt, verbleibt somit im Geschäftsgang bis zur Klärung von einigen
rechtlichen Fragen.
Der Beschlussantrag
Stv.-Drucksache Nr. 423 wird nochmals zurückgestellt, verbleibt somit im Geschäftsgang bis zur Klärung von einigen
rechtlichen Fragen.