Antrag und Begründung ergeben
sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 557/2010.
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur
3. Änderung der Entwässerungssatzung vom 05.10.2000:
1.
Die Gebühr pro m³
Frischwasser bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage und bei
notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung wird
zum 01.01.2011 zwischen 3,96 €/m³ und 4,60 €/m³ neu festgelegt. Die
Betriebsleitung wird beauftragt nach Prüfung des Jahresabschlusses 2009
(voraussichtlich 01.07.2010) eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Mit der
Neufestsetzung der Kanalgebühren legt die Betriebsleitung zwecks Einführung
einer Grundgebühr pro Grundstücksanschluss zum 01.01.2011 eine Modellberechnung
zur Höhe der Grundgebühr und deren Einfluss auf die Höhe der Verbrauchsgebühren
zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |