Sitzung: 10.03.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Im
Rahmen der Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2010 in der Stadtverordnetenversammlung am 15./16.12.2009 wurde
ein Haushaltssichungskonzept erarbeitet, welches nach den Vorgaben der
Kommunalaufsicht unzureichend ist. Somit wurde mit Schreiben vom 09.02.2010 die
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2010 versagt.
Maßgeblich
für die Versagung der Genehmigung ist die nicht erfolgte Anhebung der
unterdurchschnittlichen Steuerhebesätze.
Der
Fachbereichsleiter beim Landkreis Gießen, Herr Monz von der Kommunalaufsicht
nimmt zu Beginn seiner Ausführungen zu den Leitlinien zur Konsolidierung der
kommunalen Haushalte Stellung.
Er
macht insbesondere nochmals deutlich, dass bei einem defizitären Haushalt ein
Haushaltskonsolidierungskonzept zwingend notwendig ist.
Bei
der Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und bei der mittelfristigen
Finanzplanung muss die Reduzierung der Fehlbeträge als Ziel erkennbar sein.
Der
Sparwille der Kommune muss deutlich erkennbar sein. Herr Monz führt hierzu aus,
dass er den Eindruck habe, dass die Mandatsträger, die Leitlinien und den
Finanzplanung von Oktober 2009 nicht kennen. Die Leitlinien sind dem Protokoll
als Anlage beigefügt.
Bei
ihm und seinen Kollegen der Kommunalaufsicht handelt es sich um Vertreter des
Landes, die die Vorgaben nach den Erlassen und Richtlinien des Landes als
Vertreter des Landkreises durchzusetzen haben.
Nach
den Richtlinien von 2005 für die Aufstellung des Konsolidierungskonzeptes wird
deutlich, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Herr
Monz stellt fest, dass das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Laubach nicht
den Ansprüchen der Richtlinien genügt.
Frau
Wortmann spricht insbesondere die
Eckpunkte an, die richtungsweisend für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
notwendig sind.
Bei
einem Defizit von 3,2 Mio. € im Haushaltsjahr 2010 – sowie im Hinblick von
weiteren 8,6 Mio. € in den kommenden 3 Jahren -
reicht eine Einsparung von 129.000,00 € nicht aus.
Maßgeblich
ist auch, dass zu prüfen ist, wo noch Einsparungspotential für die zukünftigen
Haushalte vorhanden ist.
Mit
der Bemerkung „es sind keine weiteren Einsparungen möglich“ werde das Problem
nach Ansicht der Kommunalaufsicht zu schnell abgehandelt. Der Gesamthaushalt
müsse auch den Etat der Stadtwerke im Auge behalten und die Steuerhebesätze.
Ein
weiterer Aspekt, der bei einem defizitären Haushalt zu berücksichtigen ist,
dass bei der Stadt Laubach sowohl die Grundsteuer B als auch die Gewerbesteuer
unter dem Landesdurchschnitt liegt.
Die
Fragerunde der Stadtverordneten wurde durch Herrn Stv. Lakos begonnen.
Wie
lange können wir noch so weitermachen, insbesondere in Bezug auf die jetzige
Situation der „vorläufigen Haushaltsführung“?
Herr
Monz äußert sich dahingehend, dass es zwar noch nicht Schluss ist, aber bei
einem längeren Stillstand, d. h. ohne einen genehmigten Haushalt, kann
irgendwann die Situation eintreten, dass ein Staatskommissar beauftragt wird,
die Haushaltsführung zu übernehmen. Aber davon ist Laubach noch weit entfernt.
Im
Rahmen der weiteren Diskussion stellte Herr Stv. Siegfried fest, dass sowohl
bei freiwilligen als auch Pflichtaufgaben die Standards gesenkt werden müssten.
Herr
Köhler fragt an, ob der Wirtschaftsplan
der Stadtwerke insgesamt ausgeglichen sein muss, denn im Betriebszweig Bäder
kann dies nicht funktionieren.
Frau
Wortmann führt hierzu aus, dass jeder Betriebszweig für sich bewertet wird.
Allerdings
sind die Stadtwerke bisher überhaupt nicht in das Haushaltssicherungskonzept
mit einbezogen worden.
Im
Rahmen der weiteren Diskussion, an der sich alle Stadtverordneten beteiligen,
führt Herr Dr. Rinker aus, dass der Sparwille und die Anstrengungen, wie z. B.
Personaleinsparungen in den letzten Jahren, nicht von der Kommuanlaufsicht
entsprechend anerkannt wurden.
Herr
Monz bestätigt hierzu, dass solide gearbeitet wurde, das ändert allerdings
nichts an der jetzigen Situation und entbindet auch nicht das Parlament, sich
neue Gedanken zu machen und innovativ zu sein.
Herr
1. Stadtrat Birke fragt an, warum die Einsparungen im städt. Haushalt, die sich
seit der Gründung der Stadtwaldstiftung
auf den städt. Haushalt ausgewirkt haben, bei der Genehmigung berücksichtigt
werden.
Herr
Monz führt hierzu aus, dass bislang von der Stadtwaldstiftung im Konsolidierungskonzept
nicht die Rede ist.
Man
muss auch berücksichtigen, wie konkret die Zahlungen der Stadtwaldstiftung sind
und wie die weitere Entwicklung ist. Da hierzu keine Prognose abgegeben werden
kann, und auch der Stiftungszweck gewahrt werden muss, pass dies nicht in das
Konsolidierungskonzept.
Herr
Bürgermeister Klug gibt hier auch zu bedenken, dass z. Zt. auch Kosten durch
die Stadtwaldstiftung übernommen werden, die normalerweise in den städt.
Haushalt gehören. Dadurch würden sich die Ausgaben ausgleichen.
Im
Laufe der Diskussion verweist Herr Stv. Becker auf den Kreishaushalt und fragt
an, warum hier mit anderen Maßstäben gemessen wird.
Er
macht auch auf die Kreis- und
Schulumlage aufmerksam, die deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Hierzu
führt Herr Monz aus, dass er aus Gleichbehandlungsgrundsätzen die 17
kreisangehörigen Gemeinden bei den Haushaltgenehmigungen gleich behandeln muss.
Der
Stv. Dr. Rinker stellt die Frage an Herrn Monz, warum er die Zulassung des
Kommandowagens genehmigt hätte, obwohl die Stadtverordnetenversammlung den Kauf
eines Kommandowagens abgelehnt habe.
Herr
Monz äußert sich dahingehend, dass auch im Rahmen einer vorläufigen
Haushaltsführung das Fahrzeug für zwingend notwendige Fahrten genutzt werden kann
und er somit der Zulassung zugestimmt habe. Er verweist allerdings darauf, dass
Fahrten zu Repräsentationszwecken abgerechnet werden müssen.
Abschließend
stellt Herr Stv. Köhler, den Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept gem. den Vorgaben der
Kommunalaufsicht vom 09.02.2010 der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag des
Herrn Stv. Köhler einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
2 |
1 |
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7 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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