Im Rahmen der Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 in der Stadtverordnetenversammlung am 15./16.12.2009 wurde ein Haushaltssichungskonzept erarbeitet, welches nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht unzureichend ist. Somit wurde mit Schreiben vom 09.02.2010 die Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2010 versagt.

Maßgeblich für die Versagung der Genehmigung ist die nicht erfolgte Anhebung der unterdurchschnittlichen Steuerhebesätze.

 

 

Der Fachbereichsleiter beim Landkreis Gießen, Herr Monz von der Kommunalaufsicht nimmt zu Beginn seiner Ausführungen zu den Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte Stellung.

 

Er macht insbesondere nochmals deutlich, dass bei einem defizitären Haushalt ein Haushaltskonsolidierungskonzept zwingend notwendig ist.

Bei der Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und bei der mittelfristigen Finanzplanung muss die Reduzierung der Fehlbeträge als Ziel erkennbar sein.

Der Sparwille der Kommune muss deutlich erkennbar sein. Herr Monz führt hierzu aus, dass er den Eindruck habe, dass die Mandatsträger, die Leitlinien und den Finanzplanung von Oktober 2009 nicht kennen. Die Leitlinien sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Bei ihm und seinen Kollegen der Kommunalaufsicht handelt es sich um Vertreter des Landes, die die Vorgaben nach den Erlassen und Richtlinien des Landes als Vertreter des Landkreises durchzusetzen haben.

 

Nach den Richtlinien von 2005 für die Aufstellung des Konsolidierungskonzeptes wird deutlich, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Herr Monz stellt fest, dass das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Laubach nicht den Ansprüchen der Richtlinien genügt.

 

Frau Wortmann spricht  insbesondere die Eckpunkte an, die richtungsweisend für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept notwendig sind.

 

Bei einem Defizit von 3,2 Mio. € im Haushaltsjahr 2010 – sowie im Hinblick von weiteren 8,6 Mio. € in den kommenden 3 Jahren -  reicht eine Einsparung von 129.000,00 € nicht aus.

Maßgeblich ist auch, dass zu prüfen ist, wo noch Einsparungspotential für die zukünftigen Haushalte vorhanden ist.

Mit der Bemerkung „es sind keine weiteren Einsparungen möglich“ werde das Problem nach Ansicht der Kommunalaufsicht zu schnell abgehandelt. Der Gesamthaushalt müsse auch den Etat der Stadtwerke im Auge behalten und die Steuerhebesätze.

 

Ein weiterer Aspekt, der bei einem defizitären Haushalt zu berücksichtigen ist, dass bei der Stadt Laubach sowohl die Grundsteuer B als auch die Gewerbesteuer unter dem Landesdurchschnitt liegt.

 

 

Die Fragerunde der Stadtverordneten wurde durch Herrn Stv. Lakos begonnen.

 

Wie lange können wir noch so weitermachen, insbesondere in Bezug auf die jetzige Situation der „vorläufigen Haushaltsführung“?

 

Herr Monz äußert sich dahingehend, dass es zwar noch nicht Schluss ist, aber bei einem längeren Stillstand, d. h. ohne einen genehmigten Haushalt, kann irgendwann die Situation eintreten, dass ein Staatskommissar beauftragt wird, die Haushaltsführung zu übernehmen. Aber davon ist Laubach noch weit entfernt.

 

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion stellte Herr Stv. Siegfried fest, dass sowohl bei freiwilligen als auch Pflichtaufgaben die Standards gesenkt werden müssten.

 

 

Herr Köhler fragt an, ob  der Wirtschaftsplan der Stadtwerke insgesamt ausgeglichen sein muss, denn im Betriebszweig Bäder kann dies nicht funktionieren.

 

Frau Wortmann führt hierzu aus, dass jeder Betriebszweig für sich bewertet wird.

 

Allerdings sind die Stadtwerke bisher überhaupt nicht in das Haushaltssicherungskonzept mit einbezogen worden.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion, an der sich alle Stadtverordneten beteiligen, führt Herr Dr. Rinker aus, dass der Sparwille und die Anstrengungen, wie z. B. Personaleinsparungen in den letzten Jahren, nicht von der Kommuanlaufsicht entsprechend anerkannt wurden.

 

Herr Monz bestätigt hierzu, dass solide gearbeitet wurde, das ändert allerdings nichts an der jetzigen Situation und entbindet auch nicht das Parlament, sich neue Gedanken zu machen und innovativ zu sein.

 

Herr 1. Stadtrat Birke fragt an, warum die Einsparungen im städt. Haushalt, die sich seit der  Gründung der Stadtwaldstiftung auf den städt. Haushalt ausgewirkt haben, bei der Genehmigung berücksichtigt werden.

 

Herr Monz führt hierzu aus, dass bislang von der Stadtwaldstiftung im Konsolidierungskonzept nicht die Rede ist.

Man muss auch berücksichtigen, wie konkret die Zahlungen der Stadtwaldstiftung sind und wie die weitere Entwicklung ist. Da hierzu keine Prognose abgegeben werden kann, und auch der Stiftungszweck gewahrt werden muss, pass dies nicht in das Konsolidierungskonzept.

 

Herr Bürgermeister Klug gibt hier auch zu bedenken, dass z. Zt. auch Kosten durch die Stadtwaldstiftung übernommen werden, die normalerweise in den städt. Haushalt gehören. Dadurch würden sich die Ausgaben ausgleichen.

 

 

Im Laufe der Diskussion verweist Herr Stv. Becker auf den Kreishaushalt und fragt an, warum hier mit anderen Maßstäben gemessen wird.

 

Er macht auch auf die Kreis- und  Schulumlage aufmerksam, die deutlich über dem Durchschnitt liegt.

 

Hierzu führt Herr Monz aus, dass er aus Gleichbehandlungsgrundsätzen die 17 kreisangehörigen Gemeinden bei den Haushaltgenehmigungen gleich behandeln muss.

 

Der Stv. Dr. Rinker stellt die Frage an Herrn Monz, warum er die Zulassung des Kommandowagens genehmigt hätte, obwohl die Stadtverordnetenversammlung den Kauf eines Kommandowagens abgelehnt habe.

 

Herr Monz äußert sich dahingehend, dass auch im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung das Fahrzeug für zwingend notwendige Fahrten genutzt werden kann und er somit der Zulassung zugestimmt habe. Er verweist allerdings darauf, dass Fahrten zu Repräsentationszwecken abgerechnet werden müssen.

 

Abschließend stellt Herr Stv. Köhler, den Antrag:

 

 Der Magistrat wird beauftragt, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept gem. den Vorgaben der Kommunalaufsicht vom 09.02.2010 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

   

 


 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag des Herrn Stv. Köhler einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen