Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 526/2009.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Laubach in der zurzeit gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO und dem Beschluss des Ältestenrates vom 22.09.2009 Herrn Günter Dietz die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“  zu verleihen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

10

5

8

2

2

1

28

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen