Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 509/2009.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 9 Abs. 3 lit. a) der Friedhofsordnung der Stadt Laubach wird dahingehend geändert, dass die Ruhefrist für Gräber von Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr entsprechend § 9 Abs. 3 lit. b) der Friedhofsordnung der Stadt Laubach ebenfalls 30 Jahre beträgt.  


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

10

5

8

2

2

1

28

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen