Sitzung: 24.06.2009 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Antrag und Begründung ergeben sich aus der vorliegenden Stadtverordneten-Drucksache 435/2009.
Herr Stadtrat Braunroth bittet die Stadt Laubach, die zuständige Verkehrsbehörde betreffend einer Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich anzuschreiben. Herr Bauamtsleiter Bouda wird sich kurzfristig der Sache annehmen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach und über den
Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt nach eingehender Diskussion die Abwägung der Stellungnahmen zum
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Große
Hexenwiese/Thomasbügel”, welche im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) BauGB bzw.
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangen
sind, gemäß der nachfolgenden Anlage (Synopse 1-22). Die Abwägung ist
Bestandteil des Beschlusses.
(2) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt
die Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung gemäß den
Vorgaben der Abwägung.
(3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Große Hexenwiese
/ Thomasbügel” als Flächennutzungsplan festzustellen und billigt die Begründung
hierzu.
(4) Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist
gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium
Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 (2) BauGB ist
hinzuweisen.
(5) Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die
Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Beschlussfassung:
Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 435/2009 einstimmig zu.