Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der vorliegenden Stadtverordneten-Drucksache 435/2009.

 

Herr Stadtrat Braunroth bittet die Stadt Laubach, die zuständige Verkehrsbehörde betreffend einer Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich anzuschreiben. Herr Bauamtsleiter Bouda wird sich kurzfristig der Sache annehmen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach und über den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtver­ordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt nach eingehender Diskussion die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Große Hexenwiese/Thomasbügel”, welche im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) BauGB bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangen sind, gemäß der nachfolgenden Anlage (Synopse 1-22). Die Abwägung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

(2)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Über­arbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung gemäß den Vorgaben der Abwägung.

 

(3)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Große Hexenwiese / Thomasbügel” als Flächennutzungsplan festzustellen und billigt die Begründung hierzu.


(4)   Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 (2) BauGB ist hinzuweisen.

 

(5)   Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

 

 

Beschlussfassung:

 

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 435/2009 einstimmig zu.