Sitzung: 22.04.2009 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 407/2009
Herr Fischer vom Planungsbüro Fischer, Linden, erläutert den Anwesenden umfangreich den vorliegenden Antrag. Dieser teilt mit, dass mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit geschaffen wird, die noch leerstehenden Räumlichkeiten neben dem Schuhcenter zu vermieten.
Herr Fischer weißt jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch in Zukunft keine Sortimente im Gewerbegebiet angesiedelt werden dürfen, die ausschließlich in der Innenstadt angeboten werden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat Laubach sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt den Bebauungsplan Nr. 1.7 “An der Geisenwiese / In der Aue” für den
räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung aus dem Jahr 2003 zu ändern.
2.
Planziel der erneuten Änderung ist die Aktualisierung
der Sortimente und der zugehörigen Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich. Es ist
nunmehr durch den Magistrat der Stadt Laubach zu prüfen, welche Sortimente im
Gewerbegebiet zugelassen werden können bzw. ausgeschlossen bleiben müssen.
3.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück in
der Philipp-Reis-Straße 13-15 (Gemarkung Laubach, Flur 12, Flurstück-Nr.
68/17).
4.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13/13a BauGB
mit einer einstufigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einer Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Beschlussfassung:
Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und
Verkehrsausschuss stimmt der Stadtverordnenten-Drucksache Nr. 407/2009
einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
1 |
7 |
Nein-Stimmen |
- |
- |
- |
- |
- |
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- |
Enthaltungen |
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