Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Herr Fischer vom Planungsbüro Fischer, Linden, erläutert den Anwesenden umfangreich den vorliegenden Antrag. Dieser teilt mit, dass mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit geschaffen wird, die noch leerstehenden Räumlichkeiten neben dem Schuhcenter zu vermieten.

 

Herr Fischer weißt jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch in Zukunft keine Sortimente im Gewerbegebiet angesiedelt werden dürfen, die ausschließlich in der Innenstadt angeboten werden.  

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt den Bebauungsplan Nr. 1.7 “An der Geisenwiese / In der Aue” für den räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung aus dem Jahr 2003 zu ändern.

 

2.      Planziel der erneuten Änderung ist die Aktualisierung der Sortimente und der zugehörigen Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich. Es ist nunmehr durch den Magistrat der Stadt Laubach zu prüfen, welche Sortimente im Gewerbegebiet zugelassen werden können bzw. ausgeschlossen bleiben müssen.

 

3.      Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück in der Philipp-Reis-Straße 13-15 (Gemarkung Laubach, Flur 12, Flurstück-Nr. 68/17).

 

4.      Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13/13a BauGB mit einer einstufigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

Beschlussfassung:

 

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der Stadtverordnenten-Drucksache Nr. 407/2009 einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

1

-

1

7

Nein-Stimmen

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltungen

-

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-

-

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