Sitzung: 03.03.2009 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Stadtverordneter Neuhäuser stellt folgende
Anfragen:
Wie von Ihnen, Herr Bürgermeister Spandau, in der
letzten Stadtverordnetenversammlung berichtet, kam es in der Vergangenheit
aufgrund personeller Engpässe (Krankheit) und Arbeitsüberlastung zu Rückständen
in der Vollstreckungsstelle Laubach. Wir fragen deshalb nochmals nach:
1.
Wie hoch ist der
Betrag der offen stehenden, derzeit noch nicht vollstreckten Rückstände?
2.
Welchen Anteil
haben daran Forderungen der Stadt Laubach und deren Eigengesellschaften (z.B.
Stadtwerke) und welchen Anteil externe, dritte Gläubiger?
3.
Sie erwähnten in
ihrer Antwort in der letzten Stadtverordnetensitzung, dass aufgrund dieser
Umstände die Revision des Landkreises eine Sonderprüfung angekündigt hat. Ist
diese bereits erfolgt? Wenn ja, wie lautet zusammen gefasst das Prüfungsergebnis
und welche Konsequenzen empfiehlt die Revision? Wenn nein, wann wird diese
Prüfung stattfinden?
Herr Bürgermeister Spandau führt dazu aus, dass
zu
1 u. 2 für Dritte rd. 90.000 € (41,4
%) und für die Stadt (inkl. Stadtwerke) rd. 127.705 € (58,6%) an Forderungen
offen stehen.
zu
3 von einer Sonderprüfung
nie die Rede war und erst demnächst (in diesem Monat) wieder eine Prüfung der
Revision erfolgen wird.
Herr Stadtverordneter Oßwald stellt folgende Anfragen:
In den Jahren 2004/2005 wurden die beiden Straßen
“Untere Langgasse” und “Bahnhofstraße” grundhaft erneuert. Konsequenz war eine
Kostenbeteiligung der Anlieger mit 50 % der Baukosten. Zum Jahresende 2005
wurden die Beitragsbescheide zugestellt.
1.
Inwieweit sind
die Beiträge eingegangen?
2.
Wurde für alle
offen stehenden Beiträge zeitnah ordentliche Mahn- oder alternativ
Stundungsverfahren eingeleitet?
3.
Wenn nein, wann
gedenken Sie, Herr Bürgermeister Spandau, dies zu tun?
Herr Bürgermeister Spandau führt dazu aus, dass
1.
damals für
115.000 € Beitragsbescheide verschickt wurden und davon lediglich noch 11.000 €
noch offen stehen.
2.
die Stadt in
allen Verfahren Stundungsverfahren eingeleitet bzw. in manchen Fällen auch
Ratenzahlung vereinbart hat. Die Schwierigkeit bei den vereinbarten
Ratenzahlungen besteht darin, dass die Absprachen seitens der Beitragsschuldner
teilweise nicht eingehalten werden. Es
ist jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der noch ausstehenden Beträge
planmäßig eingehen werden.