Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Stadtverordneter Neuhäuser stellt folgende Anfragen:

 

Wie von Ihnen, Herr Bürgermeister Spandau, in der letzten Stadtverordnetenversammlung berichtet, kam es in der Vergangenheit aufgrund personeller Engpässe (Krankheit) und Arbeitsüberlastung zu Rückständen in der Vollstreckungsstelle Laubach. Wir fragen deshalb nochmals nach:

 

1.      Wie hoch ist der Betrag der offen stehenden, derzeit noch nicht vollstreckten Rückstände?

 

2.      Welchen Anteil haben daran Forderungen der Stadt Laubach und deren Eigengesellschaften (z.B. Stadtwerke) und welchen Anteil externe, dritte Gläubiger?

 

3.      Sie erwähnten in ihrer Antwort in der letzten Stadtverordnetensitzung, dass aufgrund dieser Umstände die Revision des Landkreises eine Sonderprüfung angekündigt hat. Ist diese bereits erfolgt? Wenn ja, wie lautet zusammen gefasst das Prüfungsergebnis und welche Konsequenzen empfiehlt die Revision? Wenn nein, wann wird diese Prüfung stattfinden?

 

Herr Bürgermeister Spandau führt dazu aus, dass

 

zu 1 u. 2       für Dritte rd. 90.000 € (41,4 %) und für die Stadt (inkl. Stadtwerke) rd. 127.705 € (58,6%) an Forderungen offen stehen.

 

zu 3                 von einer Sonderprüfung nie die Rede war und erst demnächst (in diesem Monat) wieder eine Prüfung der Revision erfolgen wird.

 

Herr Stadtverordneter Oßwald stellt folgende Anfragen:

 

In den Jahren 2004/2005 wurden die beiden Straßen “Untere Langgasse” und “Bahnhofstraße” grundhaft erneuert. Konsequenz war eine Kostenbeteiligung der Anlieger mit 50 % der Baukosten. Zum Jahresende 2005 wurden die Beitragsbescheide zugestellt.

 

1.      Inwieweit sind die Beiträge eingegangen?

 

2.      Wurde für alle offen stehenden Beiträge zeitnah ordentliche Mahn- oder alternativ Stundungsverfahren eingeleitet?

 

3.      Wenn nein, wann gedenken Sie, Herr Bürgermeister Spandau, dies zu tun?

 

Herr Bürgermeister Spandau führt dazu aus, dass

 

1.      damals für 115.000 € Beitragsbescheide verschickt wurden und davon lediglich noch 11.000 € noch offen stehen.

 

2.      die Stadt in allen Verfahren Stundungsverfahren eingeleitet bzw. in manchen Fällen auch Ratenzahlung vereinbart hat. Die Schwierigkeit bei den vereinbarten Ratenzahlungen besteht darin, dass die Absprachen seitens der Beitragsschuldner teilweise nicht  eingehalten werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der noch ausstehenden Beträge planmäßig eingehen werden.