Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 392/2009.

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordneteversammlung folgenden Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Laubach vom 21. Dezember 2008 gem. § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig zu erklären.


 

Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

1

2

1

6

Nein-Stimmen

Enthaltungen