Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 316/2008.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Frau Angela Dietz, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin und 2. Vertreterin des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach I dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

9

5

1

2

1

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Abstimmung waren die Herren Stadtverordneten Lakos und Neuhäuser nicht anwesend.