Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Herr Sieg, Ordnungsamt der Stadt Laubach, teilt mit, dass bei einem Gespräch mit der Polizei im Jahr 2006 die Notwendigkeit eines Kreisels am Münsterer Kreuz durch die Stadt Laubach erläutert wurde. Jedoch ist diese nicht gegeben, da es sich beim Münsterer Kreuz nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt. Als Unfallschwerpunkte werden Orte gesehen, an denen sich jährlich zwischen 5 und 7 Unfällen ereignen. Weiterhin erläutert Herr Sieg, dass sich außerhalb der Betriebszeiten der Ampel (also zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) in 2003 und 2004 jeweils ein Unfall, in 2005, 2006 und 2007 kein Unfall und in 2008 ein Unfall ereignet hat. 

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich alle Ausschussmitglieder.

 

Herr Köhler beantragt die Änderung des ersten Begründungssatzes wie folgt:

 

Das Münsterer Kreuz ist trotz der 1990 errichteten Ampelanlage eine unfallträchtige Verkehrseinrichtung geblieben.

 

Abstimmung über die Änderung:

 

Abstimmungsergebnis zur Änderung:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

1

1

1

-

1

6

Nein-Stimmen

-

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-

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-

Enthaltungen

-

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-

 

Anschließend folgt die Beschlussfassung des gesamten geänderten Antrages:

 

Beschlussfassung:

 

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrausschuss stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 329/2009 einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

1

1

1

-

1

6

Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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