Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 316.

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Frau Angela Dietz, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Besetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin und 2. Vertreterin des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach I dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

-

-

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen