Sitzung: 16.04.2024 Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 364/2024
An der Aussprache beteiligen sich Herr Maikranz,
Herr Meyer, Herr Bouda, Herr Gülcehre und Herr Röschen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und
Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Kindertagesstätte Lauter“ im Stadtteil Lauter.
(2) Das Plangebiet liegt südlich des Stadtteiles Lauter
sowie südlich des Bachlaufes der Lauter und schließt unmittelbar östlich an das
Sportplatzgelände an. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 4.624 m² die beiden
Flurstücke 37/2 und 37/6 in der Flur 7 der Gemarkung Lauter; um den notwendigen
und beabsichtigten Funktionszusammenhang zwischen dem Dorfgemeinschaftshaus
(Lautertalhalle) mit den Parkplatzflächen und der künftigen Kindertagesstätte
zu dokumentieren und bebauungsrechtlich zu sichern, wird das baulich genutzte
Flurtstück 37/2 vollständig in den räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes miteinbezogen. Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes
sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3) Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Grundlage für die notwendige Neuerrichtung einer dreigruppigen
Kindertagesstätte im Stadtteil Lauter mit den erforderlichen Freiflächen sowie
im direkten Funktions- und Nutzungszusammenhang mit dem Dorfgemeinschaftshaus
(Lautertalhalle) geschaffen werden.
(4) Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß
der Lage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und gemäß der Zielsetzung des
Bebauungsplanes im Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Nach § 2
(4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung
durchzuführen, im Rahmen derer die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen eigenständigen
Bestandteil der Begründung. Nach § 2 (4) Satz 5 BauGB wird die
Umweltprüfung/der Umweltbericht auch im Rahmen der Änderung des
Flächennutzungsplanes herangezogen.
(5) Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Laubach aus dem Jahr 1995/2007 stellt die Fläche überwiegend als Fläche für die
Landwirtschaft dar, die Lautertalhalle ist durch Symbol als ein(e) sozialen und
kulturellen Zwecken dienendes Gebäude und Einrichtung („Gemeinbedarf“)
gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan ist daher im entsprechenden
Teilbereich im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zu ändern. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB gleichsam zur
Aufstellung beschlossen.
(6)
Die
Verfahrensdurchführung erfolgt gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.
(7) Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und zur
Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
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2 |
1 |
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1 |
1 |
8 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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2 |
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2 |
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10 |