Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1-19) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis dessen vollständig unverändert; auf die Abwägung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan „Feuerwehr Röthges“) wird ausdrücklich hingewiesen.

 

2)    Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Entwurf beschlossen sowie die Begründung dazu. Nach § 2 (4) Satz 5 BauGB wird die Umweltprüfung/der Umweltbericht zum Bebauungsplan auch im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes herangezogen.

 

3)    Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

4)    Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

2

 

2

1

 

1

1

7

Nein-Stimmen

1

 

 

 

 

 

 

1

Enthaltungen

 

2

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

10