Beschluss: geändert beschlossen

Herr stellv. Stadtverordnetenvorsteher Bernklau stellt fest, dass zwischenzeitlich der von Herrn Röschen eingelegte Einspruch in Absprache mit Herrn Stadtverordnetenvorsteher Kühn sowie dem Schriftführer geheilt wurde, weshalb das Protokoll der letzten Sitzung vom 23.02.2023 seine Gültigkeit erlangt.