Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr.272/2008.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 -10) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Buchwald / Forstgarten" östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
5 |
2 |
19 |
||
Nein-Stimmen |
1 |
1 |
2 |
||||
Enthaltungen |
1 |
1 |