Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr.263/2008.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Buchwald/ Forstgarten" östlich der Kernstadt Laubach/ nördlich des Landhotels "Waldhaus". Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur 16 Flurstück-Nr. 62/001 in der Gemarkung Laubach und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
  2. Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zur Anlage eines Begräbniswaldes (Ruheforst).

  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
  5. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

5

4

2

1

 

19

Nein-Stimmen

1

       

1

2

Enthaltungen

   

1

     

1