Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr.263/2008.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Buchwald/ Forstgarten" östlich der Kernstadt Laubach/ nördlich des Landhotels "Waldhaus". Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur 16 Flurstück-Nr. 62/001 in der Gemarkung Laubach und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zur Anlage eines Begräbniswaldes (Ruheforst).
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
7 |
5 |
4 |
2 |
1 |
19 |
|
Nein-Stimmen |
1 |
1 |
2 |
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Enthaltungen |
1 |
1 |