Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr.262/2008.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) – in der derzeit gültigen Fassung – die Aufhebung der Anordnung der Baulandumlegung vom 20.03.2007 über die Einleitung der Baulandumlegung für das

Gebiet: "An der Geisenwiese – Teil II"

Gemarkung: Wetterfeld

Hiervon betroffen ist das Gebiet, das im Norden von der Landesstraße (L 3481) von Wetterfeld nach Laubach (Gießener Straße),

im Osten von dem Weg Gemarkung Laubach, Flur 12, Nr. 80/15 und der Philipp-Reis-Straße,

im Süden von der nördlichen Grenze des Flurstückes Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 61

und im Westen von der östlichen Grenze des Weges Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 65/2

begrenzt wird.

  1. Gleichzeitig beschließt der , dass für die Grundstücke Gemarkung Flur Flurstücks-Nr. eine vereinfachte Umlegung gem. § 82 u.a. des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) durchgeführt wird.

Die den Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile sind nach dem Verhältnis der Werte zu ermitteln.

Hierbei wird als

Einwurfswert 6,50 €/m² und als

Zuteilungswert 6,50 €/m² für die übergehende Fläche zugrunde gelegt.

Der Wert für Mehr- bzw. Minderzuteilung im Verfahren ist aus dem Umlegungsverzeichnis ersichtlich.

Die alten und neuen Grundstücksbezeichnungen und Flächen sind aus dem beigefügten Umlegungsverzeichnis und der Verlauf der neuen Grenzen aus der Karte zur vereinfachten Umlegung zu ersehen. Die darin getroffenen Regelungen sind Bestandteile dieses Beschlusses und werden hiermit festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

5

4

2

1

 

20

Nein-Stimmen

             

Enthaltungen

         

1

1