Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 7, Enthaltungen: 0

 

Herr Mohr erläutert ausführlich den SPD-Antrag, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 231/2023.

 

Herr Bürgermeister Meyer sieht bei der Umsetzung dieses Antrages rechtliche Bedenken. Die Rechtsstellung leitet sich aus § 82 Abs. HGO ab. Um einen Rechtsbruch zu verhindern, müsste er zunächst eine Überprüfung des Antrages in Auftrag geben. Falls der Antrag durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen würde, müsste er formell Widerspruch einlegen.

 

Zu diesem Thema gibt es Redebeiträge von den Herren Maikranz, Wenig, Mohr, Neuhäuser, Dr. Häbel, Kempff und Bürgermeister Meyer.

 

Die Fraktionen empfehlen der SPD-Fraktion aus den vorgenannten Gründen den Antrag zurückzuziehen. Die SPD-Fraktion hält ihren Antrag aufrecht und es wird somit über den Antrag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

 

2

 

 

 

 

2

Nein-Stimmen

3

2

 

1

 

 

1

7

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

9

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 231/2023 wird mehrheitlich abgelehnt.