Die hessische Landesregierung hat das Förderprogramm für Gemeindepflegerin/Ge-meindepfleger wieder aufgelegt.

Herr Wilhelm-Detzel führt verschiedene Aufgabenfelder einer Gemeindeschwester/eines Gemeindepflegers auf. Trotz einer solchen Aufgabenstellung müssen darüber hinaus weitere Helfer/-innen zur Verfügung stehen, um vielfältige Unterstützungsangebote zu ermöglichen, z.B. Einkaufshilfen, Wohnungswartung und -reparaturen und Weiteres dieser Art.

 

Das Fördervolumen beträgt 80 % der Personalkosten, die Antragstellung erfolgt über den Landkreis.

 

Detailinformationen sind über die Homepage des Sozialministeriums abzurufen:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/laendlicher-raum/foerderausschreibung

 

Der Seniorenbeirat beschließt den Antrag an den Magistrat, einen Förderantrag zur Einrichtung der Stelle einer Gemeindepflegerin/eines Gemeindepflegers zu stellen und eine entsprechende Stelle einzurichten.