Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 263/2008.

Herr Bürgermeister Spandau teilt mit, dass ein aktuelles Schreiben des RP Gießen vorliegt, aus welchem hervorgeht, dass auf einen Bebauungsplan für die Einrichtung eines Ruheforstes in der Kernstadt nicht verzichtet werden kann. Die Vermarktung und auch Beisetzungen können jedoch - so der RP - in analoger Anwendung des § 33 BauGB bereits nach Vorliegen eines aussagekräftigen Bebauungsplan-Entwurfs vorgenommen werden.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Buchwald / Forstgarten" östlich der Kernstadt Laubach/ nördlich des Landhotels "Waldhaus".
  2. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur 16 Flurstück-Nr. 62/001 in der Gemarkung Laubach und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

    Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Erfüllung der formalen Voraussetzungen zur Anlage eines Begräbniswaldes (Ruheforst).

  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
  5. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussfassung:

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache 263/2008, mit 6 Ja-Stimmen (Maikranz, Beyer, Wagner, Köhler, Sussmann, Axmann) bei 1 Stimmenthaltung (Esmer), zu.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

2

2

1

-

-

6

Nein-Stimmen

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltungen

1

-

-

-

-

-

1