Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Meyer erläutert in seinem Sachstandsbericht die besondere Bedeutung der Grundwasserbildung. Diese hat erhebliche Auswirkungen für die Zukunft. Insofern sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen um, die Wasserversorgung für die Zukunft zu sichern.

Allerdings haben bedenkliche Grundwasserabsenkungen in der Gemarkung schon stattgefunden. Z.B. hat der Hirtenbachbrunnen über 10 Meter Wasserstand verloren, wobei die Ursachen hierfür nicht eindeutig sind. Aufgabe der Kommune ist es, eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Hierzu werden bauliche Maßnahmen am Hirtenbach Brunnen, im Froschloch und kleiner Maßnahmen in Gonterskirchen und Altenhain erforderlich.

Erfreulich ist, dass der Wasserverbrauch in der Kernstadt in der Zeit von 2019 – 2021 um 5 % abgenommen hat. Auch im Rhein-Main-Gebiet konnte die Wasserliefermenge der OVAG trotz des enormen Zuwachses an Einwohnern von 34,5 auf 32,3 Mio Kubikmeter gesenkt werden.

Laubach, als Mitgliedskommune der OVAG, kann 85 % des Wasserbedarfs aus eigenen Quellen speisen. Die verbleibenden 15 % werden über die OVAG bezogen. Für diese 15 % plant die OVAG eine neue vertragliche Regelung und die Einführung eines Ampelsystems. Das Ampelsystem bildet die Verfügbarkeit der Wasserversorgung dar. Grün bedeutet keine Einschränkung der Fördermenge, gelb führt zu Einschränkungen der Fördermenge, rot bedeutet Wassernotstand und gravierende Maßnahme müssen ergriffen werden.

 

In diesem Zusammenhang hat die OVAG neue vertragliche Regelungen getroffen. Kern des neuen Vertrages ist die genaue Festlegung des voraussichtlichen Wasserbedarfs. Dabei kommt es zu finanziellen Auswirkungen, wenn der Wasserverbrauch geringer als geplant oder höher als geplant ist. Nimmt das Wasser so wie bestellt ab, zahlt man den Einheitspreis.

Überschreitet die Kommune die vereinbarte Abnahmemenge, erhöht sich der Abnahmepreis für die überschreitende Menge um das Achtfache. Unterschreitet man die Abnahmemenge, ist für die nicht abgenommene Menge 90 % des Arbeitspreises zu zahlen. Letztendlich führt es dazu, dass die Kosten für die Wasserversorgung steigen werden. Damit wird auch die Planung der Wasserabnahmemenge deutlich komplizierter, da sich eine abweichende Planung schlichtweg auf den Preis auswirken wird.

Grundsätzlich wird die Wasserfügbarkeit sinken, dem soll mit dem neuen Preisgefüge Rechnung getragen werden.

 

OVAG wird nach einer Entscheidung des RP kostenlos zur Verfügung gestellt, jedoch sind die Kosten für die Förderung und Bereitstellung ganz erheblich. Daher ist auch dieser Bereich durch eine Infrastrukturkomponente in einen neuen Preismechanismus eingearbeitet worden. Mitgliedskommunen werden künftig bei Investitionen ab 250 T€ beteiligt. Magistrat hat den Vertragsentwurf bereits zur Kenntnis genommen.

Vertrag soll zum Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres geschlossen werden.

 

Unter dem Strich gibt es nur eine Konsequenz, wir müssen alle Wasser sparen!

 

Die Stadt hat gemeinsam mit der Stadtwaldstiftung wichtige Maßnahme eingeleitet, um das Wasser – insbesondere bei Starkregenereignissen – im Wald zu halten. Das ist gut für den Wald und gut für den Grundwasserspiegel. Regenwasser wird im Wald gehalten und nicht nach außen abgeleitet.