Sitzung: 29.09.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Meyer erläutert
in seinem Sachstandsbericht die besondere Bedeutung der Grundwasserbildung.
Diese hat erhebliche Auswirkungen für die Zukunft. Insofern sind geeignete
Maßnahmen zu ergreifen um, die Wasserversorgung für die Zukunft zu sichern.
Allerdings haben bedenkliche
Grundwasserabsenkungen in der Gemarkung schon stattgefunden. Z.B. hat der
Hirtenbachbrunnen über 10 Meter Wasserstand verloren, wobei die Ursachen
hierfür nicht eindeutig sind. Aufgabe der Kommune ist es, eine sichere und
saubere Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Hierzu werden bauliche Maßnahmen
am Hirtenbach Brunnen, im Froschloch und kleiner Maßnahmen in Gonterskirchen
und Altenhain erforderlich.
Erfreulich ist, dass der
Wasserverbrauch in der Kernstadt in der Zeit von 2019 – 2021 um 5 % abgenommen
hat. Auch im Rhein-Main-Gebiet konnte die Wasserliefermenge der OVAG trotz des
enormen Zuwachses an Einwohnern von 34,5 auf 32,3 Mio Kubikmeter gesenkt
werden.
Laubach, als Mitgliedskommune
der OVAG, kann 85 % des Wasserbedarfs aus eigenen Quellen speisen. Die
verbleibenden 15 % werden über die OVAG bezogen. Für diese 15 % plant die OVAG
eine neue vertragliche Regelung und die Einführung eines Ampelsystems. Das
Ampelsystem bildet die Verfügbarkeit der Wasserversorgung dar. Grün bedeutet
keine Einschränkung der Fördermenge, gelb führt zu Einschränkungen der
Fördermenge, rot bedeutet Wassernotstand und gravierende Maßnahme müssen
ergriffen werden.
In diesem Zusammenhang hat
die OVAG neue vertragliche Regelungen getroffen. Kern des neuen Vertrages ist
die genaue Festlegung des voraussichtlichen Wasserbedarfs. Dabei kommt es zu
finanziellen Auswirkungen, wenn der Wasserverbrauch geringer als geplant oder
höher als geplant ist. Nimmt das Wasser so wie bestellt ab, zahlt man den
Einheitspreis.
Überschreitet die Kommune die
vereinbarte Abnahmemenge, erhöht sich der Abnahmepreis für die überschreitende
Menge um das Achtfache. Unterschreitet man die Abnahmemenge, ist für die nicht
abgenommene Menge 90 % des Arbeitspreises zu zahlen. Letztendlich führt es
dazu, dass die Kosten für die Wasserversorgung steigen werden. Damit wird auch
die Planung der Wasserabnahmemenge deutlich komplizierter, da sich eine
abweichende Planung schlichtweg auf den Preis auswirken wird.
Grundsätzlich wird die
Wasserfügbarkeit sinken, dem soll mit dem neuen Preisgefüge Rechnung getragen
werden.
OVAG wird nach einer
Entscheidung des RP kostenlos zur Verfügung gestellt, jedoch sind die Kosten
für die Förderung und Bereitstellung ganz erheblich. Daher ist auch dieser
Bereich durch eine Infrastrukturkomponente in einen neuen Preismechanismus
eingearbeitet worden. Mitgliedskommunen werden künftig bei Investitionen ab 250
T€ beteiligt. Magistrat hat den Vertragsentwurf bereits zur Kenntnis genommen.
Vertrag soll zum Ende des
Jahres oder Anfang nächsten Jahres geschlossen werden.
Unter dem Strich gibt es nur
eine Konsequenz, wir müssen alle Wasser sparen!
Die Stadt hat gemeinsam mit
der Stadtwaldstiftung wichtige Maßnahme eingeleitet, um das Wasser – insbesondere
bei Starkregenereignissen – im Wald zu halten. Das ist gut für den Wald und gut
für den Grundwasserspiegel. Regenwasser wird im Wald gehalten und nicht nach
außen abgeleitet.