Beschluss: ungeändert beschlossen

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

7

6

6

4

 

2

2

27

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27

 

Beschluss:

 

Die nachfolgend aufgeführten Benutzungsgebühren für die Bezirkssportanlage werden in die Benutzungs- und Gebührenordnung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Laubach wie folgt aufgenommen:

 

Bereitstellung von Montag-Freitag je Tag                                                  25,00 Euro

Bereitstellung für Samstag und Sonntag                                                   50,00 Euro

Bereitstellung für das gesamte Wochenende                                           75,00 Euro

(Freitagnachmittags bis Sonntagnachmittags)

 

Zuzüglich werden folgende Sonderleistungen beschlossen:

 

Wassertonne anschließen                                                                            47,23 Euro / je Std.

 

Plätz wässern (Arbeitsaufwand/Dienstleistung Hausmeister)                47,23 Euro / je Std.

 

Rasenmähen (Personalkosten + Maschineneinsatz                                47,23 Euro / je Std. +

                       einschl.Treibstoff)                                                                 25,00 Euro

 

Wasserverbrauch (fürs Sportplatz wässern)                                              nach Verbrauch:

2,25 Euro inkl. 7% MwSt. / pro m³

 

Tatsächliche Personalkosten werden jährlich in der vorgenannten Benutzungs- und Gebührenordnung durch die Liegenschaftsabteilung angepasst.

 

Die Nutzung der Bezirkssportanlage durch öffentliche Schulen wird weiterhin kostenlos gewährt.