Sitzung: 29.09.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
6 |
6 |
4 |
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2 |
2 |
27 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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27 |
Beschluss:
Die nachfolgend aufgeführten Benutzungsgebühren für die
Bezirkssportanlage werden in die Benutzungs- und Gebührenordnung für
öffentliche Einrichtungen der Stadt Laubach wie folgt aufgenommen:
Bereitstellung von
Montag-Freitag je Tag 25,00
Euro
Bereitstellung für
Samstag und Sonntag 50,00
Euro
Bereitstellung für das
gesamte Wochenende 75,00
Euro
(Freitagnachmittags
bis Sonntagnachmittags)
Zuzüglich werden
folgende Sonderleistungen beschlossen:
Wassertonne
anschließen 47,23
Euro / je Std.
Plätz wässern
(Arbeitsaufwand/Dienstleistung Hausmeister) 47,23
Euro / je Std.
Rasenmähen
(Personalkosten + Maschineneinsatz 47,23
Euro / je Std. +
einschl.Treibstoff) 25,00
Euro
Wasserverbrauch (fürs
Sportplatz wässern) nach
Verbrauch:
2,25 Euro inkl. 7% MwSt. / pro m³
Tatsächliche
Personalkosten werden jährlich in der vorgenannten Benutzungs- und
Gebührenordnung durch die Liegenschaftsabteilung angepasst.
Die Nutzung der
Bezirkssportanlage durch öffentliche Schulen wird weiterhin kostenlos gewährt.