Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

7

5

6

2

 

2

2

24

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

1

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

25

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

(1)      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Friedberger Straße“ im Stadtteil Gonterskirchen.

 

(2)      Der vorläufige räumliche Geltungsbereich am südlichen Ortsausgang von Gonterskirchen umfasst mit einer Fläche von ca. 1.070 m2 einen nördlichen Teil des Flurstückes 38 sowie das Flurstück 34 in der Flur 1 der Gemarkung Gonterskirchen.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.

 

(3)      Mit der Einbeziehung der vorgenannten Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mittels der Ergänzungssatzung wird die planungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienhauses geschaffen.

Das Grundstück (Flurstück 34) ist verkehrlich sowie infrastrukturell (Ver- und Entsorgung) erschlossen.

 

(4)     Die miteinzubeziehende Teilfläche ist durch die angrenzend vorhandene bauliche Nutzung geprägt.

Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungsziele und die Schutzzwecke von FFH- und/oder Vogelschutzgebieten („Natura 2000“) beeinträchtigt werden.

Da nach aktuellem Kenntnisstand die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung und die Verfahrensdurchführung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB.

 

(5)     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.