Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
6 |
2 |
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2 |
2 |
24 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
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1 |
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25 |
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Friedberger Straße“ im Stadtteil Gonterskirchen.
(2)
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich am südlichen Ortsausgang von
Gonterskirchen umfasst mit einer Fläche von ca. 1.070 m2 einen
nördlichen Teil des Flurstückes 38 sowie das Flurstück 34 in der Flur 1 der
Gemarkung Gonterskirchen.
Lage und vorläufige
Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3)
Mit der Einbeziehung der vorgenannten Fläche
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mittels der Ergänzungssatzung wird die
planungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines
Einfamilienhauses geschaffen.
Das
Grundstück (Flurstück 34) ist verkehrlich sowie infrastrukturell (Ver- und
Entsorgung) erschlossen.
(4) Die miteinzubeziehende Teilfläche ist durch
die angrenzend vorhandene bauliche Nutzung geprägt.
Es bestehen keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungsziele und die
Schutzzwecke von FFH- und/oder Vogelschutzgebieten („Natura 2000“) beeinträchtigt
werden.
Da nach aktuellem
Kenntnisstand die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung und die Verfahrensdurchführung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB.
(5) Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.