Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

7

5

6

3

 

2

2

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Erschließung des Baugebietes „Auf dem Hofdriesch, 2. Bauabschnitt“ in Röthges einstimmig, wie folgt, zu.

 

1.  Die Hessische Landgesellschaft wird mit der Erschließung und Vermarktung des Baugebietes „Auf dem Hofdriesch, 2. BA“ in Laubach-Röthges im Rahmen einer Bodenbevorratungsmaßnahme beauftragt.

2.  Die Hessische Landgesellschaft erwirbt die im Baugebiet betreffenden städtischen Grundstücke (siehe beigefügte Kopie des Bebauungsplanes), um als Erschließungsträger handeln zu können. Der Ankaufspreis ist einvernehmlich zwischen der Stadt Laubach und der HLG zu vereinbaren.

3.  Der kostendeckende Verkaufspreis für die Grundstücke wird nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse für die Gebietserschließung durch die HLG kalkuliert. Diese lagen Anfang 2022 aufgrund einer Kostenschätzung der HLG bei einem Quadratmeterpreis von 130 Euro. Die Festlegung des tatsächlichen Verkaufspreises erfolgt durch den Magistrat der Stadt Laubach. Es soll eine Kostenneutralität bzgl. der Erschließungskosten inkl. Kosten für die HLG (5% Verwaltungsgebühr aus dem Verkaufspreis zzgl. 0,25 % Verwaltungsentgelt pro Jahr) erreicht werden.

4.  Die Erneuerung des Kanals in der Schulstraße / Am Sänges in Laubach-Röthges, ist durch die Stadt Laubach voranzutreiben. Für die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Abschnittes ist eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 für die folgenden Haushaltsjahre in Höhe von 340.000,- Euro veranschlagt. Auf diese Ermächtigungen kann zurückgegriffen werden, auch wenn die HH-Genehmigung für das HH-Jahr 2023 seitens des RP Gießen nicht erteilt wird.