Sitzung: 07.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
6 |
3 |
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2 |
2 |
25 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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25 |
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Erschließung des
Baugebietes „Auf dem Hofdriesch, 2. Bauabschnitt“ in Röthges einstimmig, wie
folgt, zu.
1. Die Hessische Landgesellschaft wird mit der
Erschließung und Vermarktung des Baugebietes „Auf dem Hofdriesch, 2. BA“ in
Laubach-Röthges im Rahmen einer Bodenbevorratungsmaßnahme beauftragt.
2.
Die Hessische
Landgesellschaft erwirbt die im Baugebiet betreffenden städtischen Grundstücke
(siehe beigefügte Kopie des Bebauungsplanes), um als Erschließungsträger
handeln zu können. Der Ankaufspreis ist einvernehmlich zwischen der Stadt
Laubach und der HLG zu vereinbaren.
3.
Der
kostendeckende Verkaufspreis für die Grundstücke wird nach Vorliegen der
Ausschreibungsergebnisse für die Gebietserschließung durch die HLG kalkuliert.
Diese lagen Anfang 2022 aufgrund einer Kostenschätzung der HLG bei einem
Quadratmeterpreis von 130 Euro. Die Festlegung des tatsächlichen
Verkaufspreises erfolgt durch den Magistrat der Stadt Laubach. Es soll eine
Kostenneutralität bzgl. der Erschließungskosten inkl. Kosten für die HLG (5%
Verwaltungsgebühr aus dem Verkaufspreis zzgl. 0,25 % Verwaltungsentgelt pro
Jahr) erreicht werden.
4.
Die Erneuerung
des Kanals in der Schulstraße / Am Sänges in Laubach-Röthges, ist durch die
Stadt Laubach voranzutreiben. Für die Erneuerung des sanierungsbedürftigen
Abschnittes ist eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 für die
folgenden Haushaltsjahre in Höhe von 340.000,- Euro veranschlagt. Auf diese
Ermächtigungen kann zurückgegriffen werden, auch wenn die HH-Genehmigung für
das HH-Jahr 2023 seitens des RP Gießen nicht erteilt wird.