Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 232/2007.

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr Bürgermeister Spandau und Herr Stadtverordneter Frank.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse, Seite 1-7) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan bleibt gegenüber der Entwurfsfassung (08/2007) unverändert.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "An der Walkmühle" mit Begründung und Umweltbereicht einschließlich Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung.
  4. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich, ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

9

9

6

2

1

 

27

Nein-Stimmen

         

1

1

Enthaltungen

   

2

     

2