Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 232/2007.
An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr Bürgermeister Spandau und Herr Stadtverordneter Frank.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse, Seite 1-7) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
- Der Bebauungsplan bleibt gegenüber der Entwurfsfassung (08/2007) unverändert.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "An der Walkmühle" mit Begründung und Umweltbereicht einschließlich Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung.
- Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
9 |
6 |
2 |
1 |
27 |
|
Nein-Stimmen |
1 |
1 |
|||||
Enthaltungen |
2 |
2 |