Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 232/2007.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "An der Walkmühle" im Stadtteil Lauter fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmung des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
9 |
9 |
6 |
2 |
1 |
27 |
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Nein-Stimmen |
1 |
1 |
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Enthaltungen |
2 |
2 |