Beschluss: Kenntnis genommen

Aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Anfragen gestellt:

  1. Herr Stadtverordneter Roeschen bemängelt das Erscheinungsbild der Tiefgarage in Laubach. Insbesondere der Auf- bzw. Niedergang in Richtung Baumkircher Straße befindet sich -seiner Auffassung nach- in einem hässlichen Zustand -angereichert mit eindeutig Gerüchen und "künstlerisch bedeutsamen" Wandmalereien.
  2. Er fragt daher an, welche Maßnahmen die Verwaltung dagegen einleiten könnte.

    Herr Bürgermeister Spandau teilt dazu mit, dass die Tiefgarage regelmäßig vom städt. Bauhof gereinigt wird, dieser Zustand ist aber meist nur von kurzer Dauer. Auch verschiedene Aktionen (Streichen und Anbringung von Graffiti) haben keinen dauerhaften Erfolg gebracht. Die Anfrage wird an das Bauamt weitergeleitet und der Zustand der Tiefgarage wird weiter verfolgt.

  3. Herr Stadtverordneter Haas fragt an, was der Magistrat in absehbarer Zeit gedenkt zu veranlassen, um den schlechten Anblick des teilweise beschädigten Jägerzaunes vom Schützenhof bis einschl. des maroden Brückengeländers am Zufahrtsweg zur Theodor-Heuss-Schule zu verändern bzw. zu verbessern.
  4. Herr Bürgermeister Spandau teilt mit, dass vor ca. 14 Tagen ein Ortstermin mit dem ASV wegen des Brückengeländers stattgefunden hat. Das ASV ist in die Angelegenheit bereits mit einbezogen worden und soll sich auch an den Instandsetzungskosten beteiligen. Eine akute Gefährdung wird momentan nicht gesehen, jedoch werden sich die Stadt Laubach und das ASV Schotten weiterhin mit diesem Thema befassen. In Bezug auf den Jägerzaun wird die Anfrage an das Bauamt weitergeleitet und –nach Prüfung- ggf. Reparaturmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

  5. Herr Stadtverordneter Haas fragt an, ob das "Münsterer Kreuz" mittelfristig zu einem Kreisverkehr umgebaut werden kann.
  6. Herr Bürgermeister Spandau teilt mit, dass die Anlegung eines Kreisverkehres eine äußerst kostenintensive Sache ist und davon ausgegangen werden kann, dass das ASV Schotten für den Bau eines Kreisverkehrs keine Mittel bereitstellen wird.

  7. Herr Stadtverordneter Oßwald bittet um Beantwortung folgender Frage:
  8. Im HH-Plan-Entwurf 2008 ist unter der Produkt-Nr. 54.1.01. -81- "Kosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung" eine Summe in Höhe von 5.000 € für "Auszahlung für den Erwerb von Gegenständen des Sachanlagevermögens" ausgewiesen.

    a.) Wem die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet gehört?

    b.) Wessen Anlagevermögen dadurch vermehrt wird bzw. welche Mittel ungefähr in
    den letzten Jahren investiert wurden?

    Herr Bürgermeister Spandau teilt dazu mit, dass

    a.) die Eigentumsverhältnisse nicht abschließend geklärt sind. Gem. eines Gutach
    tens soll die Straßenbeleuchtung der OVAG gehören, welches jedoch im Wi
    derspruch dazu steht, wer die Errichtung der Straßenbeleuchtung in Auftrag
    gegeben hat. Dieser Auftrag wird in der Regel von der Stadt/Gemeinde an die
    OVAG erteilt und auch bezahlt. Dieses Verfahren deutet –lt. Bürgermeister
    Spandau- eindeutig darauf hin, dass die Stadt dann auch Eigentümer der auf
    gestellten Straßenbeleuchtung ist.

    b.) in den letzten 10 Jahren wurden rd. 43.000 € an Neuinvestitionen in das Stra
    ßenbeleuchtungsnetz getätigt.

  9. Frau Stadtverordnete Dr. Schmahl fragt an, was in der Zeit, in der das Hallenbad wegen den Sanierungsarbeiten geschlossen ist, mit dem Schulsport passiert.
  10. Herr Bürgermeister Spandau teilt mit, dass für den Schulsport immer noch die Sport- und Kulturhalle zur Verfügung steht und auch auf dem Sportplatz oder im freien Gelände (vor der Grillhütte/Wald) abgehalten werden kann.

  11. Herr Stadtverordneter Frank fragt an,

a.) was an den Berichten dran sei, dass die Vertragsänderung mit den städt. Mitar
beitern mit erheblichem Druck und "Nötigung" abgelaufen sein sollen und

b.) wann die Vertragsänderung zurückgenommen wird

Herr Bürgermeister teilt mit,

a.) dass solche Berichte nicht der Wahrheit entsprechen und

b.) dass –sofern bei evtl. weiteren Gesprächen mit Ver.di keine Alternativen aufge
zeigt werden- die Vertragsänderungen mit den Bediensteten ab dem
01.01.2008 umgesetzt und somit nicht zurückgenommen werden.