Herr Stadtverordneter Kempff stellt die Anfrage, wie sich Magistrat und Verwaltung auf die neue Grundsteuer vorbereiten und wann die Steuerpflichtigen durch die Stadtverwaltung darüber informiert werden, dass sie bis zum Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, die nur online über ELSTER erfolgen kann.

Zudem fragt er an, ob der Magistrat garantieren kann, dass – wie vom Bundesverfassungsgericht auferlegt – das gesamte Aufkommen der neuen Grundsteuer B in Laubach nicht über dem bisherigen Volumen liegen wird. Er fragt weiterhin an, wie der Magistrat Härtefälle vermeiden will, in denen aufgrund der Neuregelung die Steuerzahler auf einmal das Doppelte oder mehr überweisen müssen.