Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

6

5

5

4

 

2

2

24

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

24

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Laubach und somit die Erhöhung der Steuersätze auf

20 v.H. (vormals 12 v.H.) der Bruttokasse für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

10 v.H. (vormals 6 v.H.) der Bruttokasse für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit

Die Satzung tritt zum 2. Quartal (01.04.2022) in Kraft.