Beschluss: geändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Maikranz stellt den Änderungsantrag, den fünften Absatz der Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:

 

„Vor Realisierung des Projektes ist durch die Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss über die Art und Höhe der Kosten und Folgekosten des Projektes herbeizuführen“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

1

4

 

 

 

2

 

7

Nein-Stimmen

4

 

5

4

 

 

2

15

Enthaltungen

1

1

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

24

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Änderungsantrag ab.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

5

1

5

4

 

 

2

17

Nein-Stimmen

1

3

 

 

 

 

 

4

Enthaltungen

 

1

 

 

 

2

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

24

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Drucksache 072/2021 wie folgt abzuändern:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Im Rahmen des Förderprogrammes wird bei Gewährung einer Landesförderung in Höhe von bis zu 250.000,00 EURO die Realisierung folgender Maßnahmen beschlossen:

a)    Schaffung und Betrieb eines Laubacher Kultur- und Begegnungszentrums am Marktplatz (Ankauf und Umbau der ehemaligen Nahkauf-Fläche)

b)    Rosen- und Lavendelpflanzungen für den Luftkurort Laubach

c)    Aufstellen von „Power-Banks“

Es wird ausdrücklich bestätigt:

-       Angestrebt wird mit den Projekten und Maßnahmen des Innenstadtbudgets, die Innenstadt der Stadt Laubach zu stärken,

-       Dass eine Strategie für die Innenstadt erarbeitet wird

-       Dass die genannten Maßnahmen und Projekte dazu beitragen, die Ziele dieser Strategie zu erreichen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auch die Bereitstellung der Eigenmittel von maximal 20 % sowie die Absicherung der Folgekosten.

Die Realisierung dieser Maßnahmen ist entsprechend der Förderrichtlinien bis Ende 2023 umzusetzen.

Vor einer konkreten Umsetzung ist in 2022 eine noch genauer zu fassende Umsetzungsplanung zu beschließen, u.a. mit dem ausgehandelten Ankaufpreis, den voraussichtlichen Umbaukosten und dem Betriebskonzept über einen Trägerverein, sowie Kosten/Modalitäten der beiden anderen Maßnahmen.