Herr Stadtverordneter Maikranz stellt den
Änderungsantrag, den fünften Absatz der Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:
„Vor Realisierung des
Projektes ist durch die Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss über die Art
und Höhe der Kosten und Folgekosten des Projektes herbeizuführen“.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
1 |
4 |
|
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2 |
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7 |
Nein-Stimmen |
4 |
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5 |
4 |
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2 |
15 |
Enthaltungen |
1 |
1 |
|
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2 |
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24 |
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den
Änderungsantrag ab.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
5 |
1 |
5 |
4 |
|
|
2 |
17 |
Nein-Stimmen |
1 |
3 |
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4 |
Enthaltungen |
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1 |
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2 |
|
3 |
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24 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die
Drucksache 072/2021 wie folgt abzuändern:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ des Hessischen Ministeriums
für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Im Rahmen des Förderprogrammes wird bei Gewährung
einer Landesförderung in Höhe von bis zu 250.000,00 EURO die Realisierung
folgender Maßnahmen beschlossen:
a)
Schaffung und Betrieb eines Laubacher Kultur- und Begegnungszentrums am
Marktplatz (Ankauf und Umbau der ehemaligen Nahkauf-Fläche)
b)
Rosen- und Lavendelpflanzungen für den Luftkurort Laubach
c)
Aufstellen von „Power-Banks“
Es wird ausdrücklich bestätigt:
-
Angestrebt wird mit den Projekten und Maßnahmen des Innenstadtbudgets,
die Innenstadt der Stadt Laubach zu stärken,
-
Dass eine Strategie für die Innenstadt erarbeitet wird
-
Dass die genannten Maßnahmen und Projekte dazu beitragen, die Ziele
dieser Strategie zu erreichen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auch die
Bereitstellung der Eigenmittel von maximal 20 % sowie die Absicherung der
Folgekosten.
Die Realisierung dieser Maßnahmen ist entsprechend
der Förderrichtlinien bis Ende 2023 umzusetzen.
Vor einer konkreten Umsetzung ist in 2022 eine noch
genauer zu fassende Umsetzungsplanung zu beschließen, u.a. mit dem
ausgehandelten Ankaufpreis, den voraussichtlichen Umbaukosten und dem
Betriebskonzept über einen Trägerverein, sowie Kosten/Modalitäten der beiden
anderen Maßnahmen.