Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Herr Bürgermeister Meyer gibt eine Information darüber ab, warum eine erneute Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung den Gremien vorgelegt werden muss. Grund hierfür ist, dass in der damaligen Beschlussfassung der in der jetzigen Vorlage Drucksache Nr. 117/2022 fett gedruckter Passus fehlte und das Ministerium eine Nachforderung gefordert hat. Ebenso muss eine kurze Erläuterung eines Strategiekonzepts (Leerstand) nachgereicht werden.

 

Es gibt hierzu Wortmeldungen von den Herren Maikranz und Hofmann.

 

Herr Maikranz bittet um Streichung des Satzbestandes „sowie die Absicherung der Folgekosten“ bzw. um Festsetzung einer Höchstsumme der Folgekosten. Es stellt sich für Ihn die Frage, was verbirgt sich hinter dem Begriff „Folgekosten“ und wie hoch kann die erforderliche Summe ausfallen?

 

Herr Hofmann stellt nachfolgende 2 Fragen:

 

a)    Gibt es schon eine Tendenz über die abzuschätzenden Umbaukosten für dieses Projekt und ist die verbleibende Summe für den Kauf des Objektes ausreichend?

b)    Gibt es ein Arbeitspapier über die stattgefundene Begehung des Objektes durch die zuständige Fachabteilung?

 

 

Herr Bürgermeister Meyer erläutert hierzu folgende Fakten:

 

a)    Ein Konzept für die Nutzung des Objektes wird erst nach Gründung des Trägervereins erstellt.

b)    Der Trägerverein setzt sich aus Vertretern der Bürgerschaft, des Laubacher Bürgerteams Kunst und Kultur, Mandatsträgern und der Stadt Laubach zusammen.

c)    Eine 1. Entwurfssatzung des Trägervereins wurde erarbeitet.

d)    Am 08.02.2022 findet eine Sitzung statt, in der das Konzept inhaltlich besprochen werden soll.

e)    Herr Meyer befindet sich in Vertragsverhandlungen mit den Verkäufern.

f)     Es erfolgte eine Gebäudebegutachtung.

g)    Die Folgekosten kennt er nicht, daher kann hier kein Zahlenwert beziffert werden. Er teilt aber mit, dass es sich hier lediglich um eine Formalie für den Förderantrag handelt. Die Absicherung der Folgekosten ist ein Bestandteil des Förderantrages und kann daher nicht gestrichen werden.

h)    Für die Umsetzung des Projektes gibt es noch keine Kostenschätzung.

i)     Dieses Projekt wird nur unter dem Aspekt „LOW BUDET“ realisiert. Laut Herrn Meyer reichen entweder die zur Verfügung gestellten Mittel oder sie reichen nicht. Es gibt keine Nachforderung von zusätzlichen Haushaltsmitteln. 

j)     Sobald Ergebnisse in Form von Kostenschätzung, Konzept, Planung etc. vorliegen, werden diese den Gremien zur Verfügung gestellt.

k)    Vor Umsetzung des Projektes erfolgt für den Erwerb des Objekts sowie die erforderlichen Investitionskosten eine separate Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung an die Gremien.

 

Es folgt die Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis JSKTSA:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

 

 

1

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

 

Der Beschlussvorlage Drucksache Nr. 117/2022 wird einstimmig zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis HBFUA:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

 

2

1

 

 

 

6

Nein-Stimmen

 

1

 

 

 

 

 

1

Enthaltungen

 

1

 

 

 

1

1

3

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

 

Der Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 117/2022 wird mehrheitlich zugestimmt.