Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

6

6

3

1

2

27

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

27

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Präsidium des Amtsgerichts Gießen Herrn Helmut Kircher, wohnhaft in 35321 Laubach, Lange Hohl 18, gem. § 7 (2) OGG für die Wiederbesetzung des Amts des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Laubach I für die Dauer von 5 Jahren vor.